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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.09.2022
- L 9 AL 106/22 B ER -
Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen
LSG Nordrhein-Westfalen gibt Beschwerde teilweise statt
Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der Antragsteller war seit 2000 mit einer Eventagentur selbständig. Er stellte diese Tätigkeit aufgrund der mit der
Keine Regelsperrzeit bei besonderen Härtefällen
Auf seine Beschwerde hat das LSG die aufschiebende Wirkung der Klage für die Zeit ab 13.04.2022 angeordnet und die Antragsgegnerin verpflichtet, ihm bis 23.05.2022
Sperrzeit von 6 Wochen unverhältnismäßig hart
Aber auch wenn angesichts der unsicheren Pandemielage Anfang des Jahres 2022 von einer grob fahrlässigen Herbeiführung ausgegangen werden sollte, sei die Annahme einer besonderen Härte mit der Folge einer Verkürzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2023
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32564
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