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Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 29.03.2023
- 5 L 76/23 -
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Veranstaltung von rechtsextremistischen Konzerten
Verwertbarkeit von Behördenzeugnissen des Verfassungsschutzes
Die wiederholte Veranstaltung von rechtsextremistischen Konzerten rechtfertigt eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit. Im Rahmen des gewerberechtlichen Verfahrens sind Behördenzeugnisse des Verfassungsschutzes verwertbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2023 sah sich ein Gaststättenbetreiber in Sachsen einer sofortigen
Unzuverlässigkeit des Gaststättenbetreibers
Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied gegen den Gaststättenbetreiber. Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die
Änderung der Hausordnung und Appell an Publikum keine wirksamen Gegenmaßnahmen
Soweit der Gaststättenbetreiber darauf hinwies, dass er seine Hausordnung geändert habe und an das Publikum appelliere sich an die Hausordnung zu halten, bezweifelte das Verwaltungsgericht, dass dies eine Wirkung zeigen wird. Wirksamere Maßnahmen, wie etwa die Zusage, jede Straftat zur Anzeige zu bringen oder bestimmte Bands nicht mehr einzuladen, habe der Gaststättenbetreiber nicht ergriffen.
Verwertbarkeit von Behördenzeugnisse des Verfassungsschutzes
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts dürfen die in den Behördenzeugnissen geschilderten Tatsachen im Verfahren der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Leipzig, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32929
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