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alle Urteile, veröffentlicht am 18.12.2023

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2023
- 16 U 206/21 -

Ehemaliger DFB-Schiedsrichter muss Gutachter-Äußerungen hinnehmen

Äußerungen als Werturteil einzustufen

Schlussfolgerungen und Ergebnisse in einem privaten Gutachten unterfallen grundsätzlich dem sog. Sachverständigen­privileg und sind damit als Werturteil einzuordnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Klage eines ehemaligen Schiedsrichters des DFB zurückgewiesen.

Der Kläger war Schiedsrichter beim DFB und leitete dort vor allem Spiele der ersten Bundesliga. Er nimmt den beklagten Rechtsanwalt auf Unterlassung und Widerruf von in einem Gutachten enthaltenen Äußerungen in Anspruch und begehrt eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,00 €. Der Kläger hatte 2005 den sog. Fußball- Wettskandal aufgedeckt. Danach hatten einzelne Schiedsrichter von Profifußballspielen gegen Geld das Ergebnis von Bundesligaspielen regelwidrig beeinflusst, um Fußballwettergebnisse zu beeinflussen. Hierüber hatte sich der Kläger im Rahmen eines Interviews 2017 öffentlich geäußert und aus seiner Sicht Verantwortliche namentlich benannt.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 18.10.2023
- L 4 SO 180/21 -

Widerspruch per einfacher E-Mail ist unwirksam

Widerspruch per einfacher E-Mail entspricht nicht den gesetzlichen Formvorschriften

Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt unterliegt gesetzlichen Formvorschriften. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Wird er in elektronischer Form eingelegt, dann ist eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.

Ein Fachjournalist für IT-Technik legte gegen einen Sozialhilfebescheid per einfacher E-Mail Widerspruch ein. Die Sozialhilfebehörde teilte dem schwerbehinderten Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis unverzüglich mit, dass sie den Widerspruch als unzulässig zurückweise. Es fehle die qualifizierte elektronische Signatur. Er übersandte daraufhin seinen Widerspruch fristgemäß per Fax. Der... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2023
- 7 ME 87/23 -

25-jähriges Firmenjubiläum rechtfertigt verkaufsoffenen Sonntag

Vorliegen eines "herausragenden Ereignisses" im Sinne von § 5 Abs. 4 NLöffVZG

Ein 25-jähriges Firmenjubiläum rechtfertigt gemäß § 5 Abs. 4 NLöffVZG einen verkaufsoffenen Sonntag, da es sich bei dem Jubiläum um ein "herausragendes Ereignis" im Sinne der Vorschrift handelt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Jahr 2023 darüber zu entscheiden, ob eine Verkaufsstelle eines Einzelhandelsbetriebs wegen des 25-jährigen Firmenjubiläums an einen Sonntag öffnen darf.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass ein 25-jähriges Firmenjubiläum eine Sonntagsladenöffnung gemäß § 5 Abs. 4 NLöffVZG... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2023
- 21 ZB 20.2575 -

Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Schwanger­schafts­abbruch rechtfertigt Entzug der ärztlichen Approbation

Keine Un­verhältnismäßig­keit wegen fortgeschrittenen Alters des Arztes

Begeht ein Arzt eine gefährliche Körperverletzung und einen versuchten Schwanger­schafts­abbruch, so rechtfertigt dies den Entzug der ärztlichen Approbation. Dabei ist unerheblich, ob der Arzt wegen seines fortgeschrittenen Alters weniger Chancen hat, seine Approbation zurückzuerhalten, als ein jüngerer Arzt. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab dem Jahr 2014 entwickelte sich in Oberbayern zwischen einem Arzt und einer Patientin eine Liebesbeziehung. Im Jahr 2016 teilte die Frau dem Arzt mit, dass sie vermutlich von ihm schwanger sei. Der Arzt war mit der Schwangerschaft nicht einverstanden und plante einen heimlichen Schwangerschaftsabbruch. Unter dem Vorwand seiner Partnerin... Lesen Sie mehr