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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Briefkasten“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.09.2023
- 30 U 195/22 -

Rückerhalt der Mietsache mit Kenntnis des Vermieters von Schlüsseleinwurf in Hausbriefkasten

Auf Beendigung des Mietverhältnisses oder Rück­nahme­bereitschaft des Vermieters kommt es nicht an

Mit Kenntnis des Vermieters vom Schlüsseleinwurf in seinen Briefkasten hat er die Mietsache zurückerhalten. Dabei ist unerheblich, ob das Mietverhältnis noch weiterläuft oder der Vermieter rücknahmebereit ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines gewerblichen Mietverhältnisses über eine Halle nebst Lagerbüro in Westfalen klagte der Vermieter unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz wegen angeblicher Mängel und Schäden an der Mietsache. Die Mieterin hielt die Forderung für verjährt. Die Mieterin hatte die Schlüssel zum Objekt am 31.12.2020 in den Hausbriefkasten des Vermieters geworfen. Dies wies dieser mit Schreiben vom 07.01.2021 zurück, da das Mietverhältnis noch bis zum 30.04.2021 laufe. Im August 2021 hatte der Vermieter schließlich die Schadensersatzforderung gerichtlich geltend gemacht. Das Landgericht Siegen wies... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 18.03.2022
- 142 C 12408/21 -

"Keine Werbung" gilt auch auf der Briefkastenanlage

Bei Zuwiderhandlungen droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Das Amtsgericht München hat einem Umzugsunternehmen untersagt, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Der Münchner Kläger fand an der Briefkastenanlage zwei Werbeflyer des Umzugsunternehmens vor, die in eine Ritze zwischen einem Briefkasten und einem darunter liegenden Spalt der Briefkastenanlage geklemmt waren. Sämtliche Briefkästen der Anlage waren mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gekennzeichnet. Nach Auffassung des Klägers habe die Beklagte die Werbeflyer in rücksichtsloser... Lesen Sie mehr

Landgericht Krefeld, Urteil vom 21.09.2022
- 2 S 27/21 -

Kein Zugang einer Kündigung durch mündliche Information über Einwurf in den Briefkasten des Empfängers

Um 22.30 Uhr in Briefkasten geworfene Kündigung geht erst am nächsten Tag zu

Der Zugang einer Kündigung wird nicht durch die mündliche Information über den Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Empfängers bewirkt. Eine um 22.30 Uhr in den Briefkasten geworfene Kündigung geht - auch unter Berücksichtigung der mündlichen Information über den Einwurf - erst am nächsten Tag zu. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 4. Februar 2020 warf die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen um 22.30 Uhr die Kündigung über das Mietverhältnis in den Briefkasten des Vermieters. Zudem teilte sie dem Vermieter über die Gegensprechanlage mit, dass sie die Kündigung in den Briefkasten geworfen hat. Der Vermieter nahm jedoch das Kündigungsschreiben erst am Folgetag... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018
- 2 AZR 493/17 -

BAG: Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungs­schutz­klage bei Einwurf einer Kündigung in inländischen Briefkasten trotz dauerhaften Aufenthalts des Arbeitnehmers im Ausland

Durch Vorhalten eines mit Namen versehenen Briefkastens wird Zugangsmöglichkeit aufrechterhalten

Eine Kündigungs­schutz­klage kann nicht gemäß § 5 Abs. 1 KSchG nachträglich zugelassen werden, wenn der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer trotz dauerhaften Aufenthalts im Ausland im Inland einen mit seinem Namen versehenen Briefkasten vorhält und in diesem die Kündigung eingeworfen wurde. Es obliegt dem Arbeitnehmer Vorkehrungen für eine rechtzeitige Kenntnisnahme von in seinen Briefkasten eingeworfenen Schreiben zu treffen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2016 wurde dem Chefarzt einer Klinik gekündigt. Das Kündigungsschreiben wurde in dem mit seinem Namen versehenen Briefkasten seines Wohnhauses eingeworfen. Dort war der Chefarzt aber nicht mehr wohnhaft seit er eine Beschäftigung in Katar aufgenommen hatte. In Deutschland war er nur unregelmäßig. Sein Wohnhaus hatte er vermietet und... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2019
- B 2 U 31/17 R -

Verletzung beim Einwerfen eines privaten Briefes auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Rein privat­wirtschaftliche Handlungen stehen nicht unter dem Schutz der Wege­unfall­versicherung

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Verletzung, die sich ein Versicherter beim Einwerfen eines privaten Briefes auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zuzieht, nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Rein privat­wirtschaftliche Handlungen stehen nicht unter dem Schutz der Wege­unfall­versicherung.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte die Anerkennung eines auf dem Weg von ihrer Arbeitsstätte nach Hause erlitten Unfallereignisses als Arbeitsunfall. Die Klägerin verließ am 18. März 2014 nach Ende ihrer Arbeitszeit ihre Arbeitsstätte mit dem Pkw und bog nach rechts ein. Dies war der Weg zu ihrem Wohnort. Etwa fünf bis zehn Meter nach der Abzweigung hielt die Klägerin... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2018
- 10 S 358/18 -

Persönlicher Bußgeldbescheid wegen Verkehrs­ordnungs­widrig­keit kann an Adresse des alleinigen Geschäftsführers einer GmbH zugestellt werden

Zustellung an Privatdresse nicht vorrangig

Der an einen Geschäftsführer einer GmbH persönlich adressierte Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrs­ordnungs­widrig­keit kann durch Einlegen in den Briefkasten der GmbH wirksam zugestellt werden. Die Zustellung an der Privatadresse ist nicht vorrangig. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahr 2017 wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von neun Punkten im Fahreignungsregister vor allem darauf an, ob ein Bußgeldbescheid dem Betroffen wirksam zugestellt wurde. Der Betroffene war alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Die Zustellung des Bußgeldbescheids... Lesen Sie mehr

Landgericht Krefeld, Beschluss vom 27.12.2018
- 2 T 28/18 -

Bei Kenntnis des Vermieters vom Schlüsselzugang liegt auch bei unangekündigter Schlüssel­über­sendung Wohnungsrückgabe vor

Mieter muss Kenntnis des Vermieters nachweisen

Übersendet ein Wohnungsmieter die Schlüssel zur Wohnung unangekündigt dem Vermieter, so erhält der Vermieter zwar mit Zugang der Schlüssel den Besitz an der Wohnung. Jedoch liegt eine Wohnungsrückgabe gemäß § 546 Abs. 1 BGB erst dann vor, wenn der Vermieter auch Kenntnis vom Schlüsselzugang hat. Diese Kenntnis hat der Mieter nachzuweisen. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung nach erfolgreicher Kündigung des Mietvertrags zur Herausgabe und Räumung der Wohnung verklagt. Die Mieter hielten dies für unzulässig und beantragten die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Sie gaben an, dass sie die Wohnung bereits einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt und die Schlüssel mit einer Bezeichnung... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.08.2018
- 3-06 O 8/18 -

Werbesendung mit Waschmittelproben in Briefkästen unzulässig

Als Sondermüll zu entsorgende Werbung stellt unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Firma Procter & Gamble untersagt, Probepackungen eines Flüssigwaschmittels ungefragt als Werbesendung in Briefkästen zu verteilen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Firma Procter & Gamble ließ im Herbst 2017 über Hausbriefkästen ungefragt Probepackungen eines Flüssigwaschmittels (Ariel 3 in 1 Pods) verteilen. Flüssigwaschmittel ist aufgrund seiner Zusammensetzung mit Warnhinweisen versehen: Es verursacht Hautreizungen und schwere Augenschäden und ist unbedingt außer der Reichweite von Kindern aufzubewahren.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 29.11.2017
- 150 C 518/17 -

Eigentümer muss Ablegen kostenloser Zeitungen vor seiner Haustür nicht hinnehmen

Ablage von Anzeigenblättern gegen den erklärten Willen des Hauseigentümers stellt nicht hinzunehmenden Eingriff in dessen Eigentum dar

Das Amtsgerichts Magdeburg hat entschieden, dass es die Herausgeberin eines kostenlosen Anzeigenblatts zu unterlassen hat, das zweimal wöchentlich erscheinende Anzeigenblatt vor den Hauseingängen des Eigentümers eines Mietshauses abzulegen oder durch Dritte ablegen zu lassen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines Mietshauses in Magdeburg. Das von der Beklagten herausgegebene und kostenlos verteilte Anzeigenblatt erscheint zweimal wöchentlich. Konnte es nicht in die Briefkästen der Mieter gesteckt werden, weil sich die Briefkästen im Haus befinden und die Hauseingangstür verschlossen war, wurden die Anzeigenblätter vor die Haustür... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.05.2017
- 316 S 77/16 -

Einwurf einer Betriebs­kosten­abrechnung in Briefkasten durch Vermieter an Silvestertag bis 18 Uhr ist fristgemäß

Mit Zustellung von Post zwischen 8 und 18 Uhr an Silvester ist zu rechnen

Wirft ein Vermieter am Silvestertag bis 18 Uhr die Betriebs­kosten­abrechnung in den privaten Briefkasten des Mieters, so geht die Abrechnung fristgemäß zu. Denn mit Postzustellung muss auch an Silvester zwischen 8 und 18 Uhr gerechnet werden. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 31.12.2015 um 17.34 Uhr warf der Vermieter einer Wohnung die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 in den Briefkasten der Mieterin. Die Abrechnung wies einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von ca. 748 EUR auf. Die Mieterin hielt die Zustellung der Nebenkostenabrechnung für verspätet und weigerte sich daher den Nachzahlungsbetrag zu zahlen.... Lesen Sie mehr




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