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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2023
- 26 K 134/22 und 26 K 459/23 -
Verfassungswidrige Alimentation kinderreicher Richter in den Jahren 2011 bis 2020
BVerfG soll über Berliner Richterbesoldung entscheiden
Die familienbezogenen Besoldungsbestandteile der Berliner Richter und Staatsanwälte mit drei und vier Kindern waren nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin im Zeitraum 2011 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Da nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die gesetzlich geregelten Familienzuschläge für verfassungswidrig erklären kann, hat das Verwaltungsgericht Berlin diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Feststellungen sind auf weitere Besoldungsgruppen, insbesondere die für Beamten geltende A-Besoldung, übertragbar.
Die Klägerinnen der entschiedenen Verfahren sind Richterinnen des Landes Berlin. Richter und Staatsanwälte erhalten monatlich einen Grundbetrag nach der R-Besoldung (auch um deren
Berlin hat BVerfG-Rechtsprechung nicht eingehalten
Nach den eingeholten Auskünften und Berechnungen des VG wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in den Jahren 2011 bis 2020 weder für das dritte noch für das vierte Kind eingehalten. Die für das dritte und vierte Kind gewährte zusätzliche Nettoalimentation erreiche nicht einmal die Summe der Leistungen, die ein Grundsicherungsempfänger für seine Kinder erhalte, und damit erst recht nicht die verfassungsrechtlich geforderten 115 Prozent.
2021 wurde der Familienzuschlag deutlich erhöht
Zunächst war auch die familienbezogene Besoldung im Jahr 2021 Gegenstand der Klagen. Aufgrund einer deutlichen Erhöhung des Familienzuschlags für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33544
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