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Landgericht Krefeld, Urteil vom 21.09.2022
- 2 S 27/21 -
Kein Zugang einer Kündigung durch mündliche Information über Einwurf in den Briefkasten des Empfängers
Um 22.30 Uhr in Briefkasten geworfene Kündigung geht erst am nächsten Tag zu
Der Zugang einer Kündigung wird nicht durch die mündliche Information über den Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Empfängers bewirkt. Eine um 22.30 Uhr in den Briefkasten geworfene Kündigung geht - auch unter Berücksichtigung der mündlichen Information über den Einwurf - erst am nächsten Tag zu. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 4. Februar 2020 warf die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen um 22.30 Uhr die
Mündliche Information über Einwurf der Kündigung in Briefkasten bewirkt keinen Zugang
Das Landgericht Krefeld entschied, dass die
Keine Pflicht zur Leerung des Briefkasten um 22.30 Uhr
Ein um 22.30 Uhr in den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2023
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (zt/GE 2022, 1310/rb)
- Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 30.11.2021
[Aktenzeichen: 12 C 99/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 1310 GE 2022, 1310 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 20 WuM 2023, 20
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Dokument-Nr. 32624
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