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Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 09.01.2024
- 97 C 607/23 -
Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Nutzung der Wohnung zur Prostitution
Keine Verhaltensänderung trotz Abmahnung
Wird eine Wohnung trotz Abmahnung weiterhin zur Prostitution genutzt, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Dies hat das Amtsgericht Halle/Saale entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Sachsen-Anhalt erhielt Ende des Jahres 2022 zwei Abmahnungen, weil sie die Wohnung zur
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Halle/Saale entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2024
Quelle: Amtsgericht Halle/Saale, ra-online (vt/rb)
- Bordellbetrieb begründet nicht automatisch ein Mietminderungsrecht
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
[Aktenzeichen: XII ZR 122/11]) - Mögliche Belästigungen aufgrund eines Bordells rechtfertigen fristlose Kündigung eines Mietvertrags
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.03.2002
[Aktenzeichen: 22 C 324/01])
Jahrgang: 2024, Seite: 351 GE 2024, 351
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Dokument-Nr. 34114
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