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alle Urteile, veröffentlicht am 13.01.2006

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.2005
- BVerwG 7 C 20.04 -

Hamburg darf Erklärung zum Schutz vor Scientologen nicht an Unternehmen weitergeben

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht befugt ist, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Erklärungen zu überlassen, die den Geschäftspartner des Dritten zur Auskunft über seine Beziehungen zur Scientology veranlassen sollen.

Die Klägerin ist Mitglied der Scientology-Kirche Deutschland. Sie betreibt ein Wickelstudio, in dem sie unter anderem Vitaminpräparate anbot, die sie von einem Unternehmen in Schleswig-Holstein bezog. Dieses Unternehmen forderte die Klägerin auf, eine vorformulierte Erklärung des Inhalts zu unterzeichnen, dass sie – die Klägerin – nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (dem Begründer der Scientology) arbeite, in dieser Technologie nicht geschult werde, keine Kurse und/oder Seminare nach dieser Technologie besuche und die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung ihres Unternehmens ablehne.Die Beklagte, die Freie und Hansestadt Hamburg,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.2005
- 3 Ss 217/05 -

Verurteilung eines Konstanzer Informatikprofessors wegen Vorteilsannahme und Erpressung rechtskräftig

Ein 48-jähriger Professor hatte im Januar 1999 einem seiner Studenten erklärt, er könne seine Diplomarbeit nur dann betreuen, wenn er der Fachhochschule eine sogenannte Drittmittelspende in Höhe von DM 1.500 zukommen lasse. Nachdem der Student nach Abgabe der Diplomarbeit weiterhin die Zahlung verweigert hatte, beurteilte der Angeklagte diese entgegen einer vorherigen gemeinsamen Bewertung mit dem Zweitprüfer mit einer schlechteren Note.

Das Landgericht Konstanz hat den Angeklagten deshalb unter Bestätigung einer Entscheidung der Vorinstanz im Oktober 2004 wegen Vorteilsannahme und versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 120 Euro (insgesamt somit 32.400 Euro) verurteilt. Mit seinem Rechtsmittel hat der Angeklagte geltend gemacht, er sei von der Rechtmäßigkeit seines Tuns ausgegangen, weil... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 18.02.2005
- 33 S 104/04 -

Zu den rechtlichen Konsequenzen eines von Eltern auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegten Sparbuchs und Sparbriefs

Hierzulande sind Sparbuch und Sparbrief bei Eltern trotz der geringen Rendite immer noch ein Renner. Zumindest wenn es um eine risikolose Geldanlage für ihren Nachwuchs geht. Wählen Mutter und Vater für das Kind eine derartige Anlageform, ist folgendes zu beachten: Wird der minderjährige Sprössling Inhaber des Sparguthabens, darf das Geldinstitut nur an ihn bzw. an seine vertretungs­berechtigten Eltern Auszahlungen vornehmen. Verstößt die Bank hiergegen, ist sie u. U. zum Ersatz des Guthabensbetrages verpflichtet.

Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Das Gericht verurteilte ein von einem zwischenzeitlich volljährigen Kind in Anspruch genommenes Bankhaus zusammen mit dessen Vater auf Zahlung von rund 2.500 €. Diesen Betrag aus einem auf den Namen der damals noch minderjährigen Tochter ausgestellten Sparbrief hatte der alte Herr eigenmächtig an sich auszahlen lassen.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2005
- 10 U 202/04 -

Mietzins: Keine Mietzahlungspflicht des Mieters, wenn der Schlüssel fehlt

Nach Aufbrechen des Schlosses fehlte der Wohnungsschlüssel für das neue Schloss

Wenn der Mieter keinen Schlüssel zur Wohnungseingangstür hat, braucht er auch keine Miete zu zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter in Rahmen einer Notmaßnahme das aufgebrochene Schloss der Wohnungstür austauschen lassen. Er gab dem Mieter aber keinen neuen Schlüssel. Dieser konnte die Wohnung nicht nutzen und minderte die Miete auf Null. Zur Recht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied.Wenn der Mieter keinen Schlüssel zur Wohnungseingangstür hat, braucht er... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.01.2006
- C-354/03, C-355/03 und C-484/03 -

Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen Karussellbetrug verwickelt waren, haben Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer

Im Falle einer Lieferkette ist jeder Umsatz für sich als eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten. Das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug wird dadurch, dass ein anderer Umsatz in der Kette mit einem Betrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hat oder haben kann, nicht berührt.

Die Art von Betrug, um die es in den vorliegenden Rechtssachen geht, besteht in Ketten von Warenlieferungen, an denen ein Händler beteiligt ist, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, d. h. ein Händler, der mehrwertsteuerpflichtig ist, aber verschwindet, ohne die Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden zu entrichten, oder ein Händler, der eine "entwendete" Umsatzsteuer-Identifikationsnummer... Lesen Sie mehr



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