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alle Urteile, veröffentlicht am 12.08.2005
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2005
- 10 K 3296/04 -
Farbton von Neubaufassade darf Kulturdenkmal nicht beeinträchtigen
Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt denkmalschutzrechtliche Anordnung
Eine Denkmalschutzbehörde darf einem Gebäudeeigentümer gegenüber anordnen, dass dieser die Fassade seines Gebäudes umzugestalten habe, wenn durch deren Erscheinungsbild die Wirkung von in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Kulturdenkmalen beeinträchtigt wird.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil und wies damit die Klage der Eigentümerin eines rotgestrichenen Neubaus gegen eine denkmalschutzrechtliche Anordnung der Stadt Horb ab.Zum Sachverhalt:Anstelle eines früheren Gasthauses errichtete die Klägerin in der Neckarstraße ein Wohnhaus mit acht Wohnungen und strich die Fassade des Neubaus nach fehlgeschlagenen Abstimmungsversuchen bezüglich ihrer farblichen Gestaltung mit der Stadt Horb und dem Landesdenkmalamt in einem intensiven, unvermischten Rot an.Daraufhin ordnete die Stadt Horb im September 2003 an, die Farbgebung der Fassade in Abstimmung... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005
- L 7 AS 2875/05 ER-B -
Arbeitslosengeld II: Eigenheimzulage kein anrechenbares Einkommen, selbstbewohnte Eigentumswohnung nicht unangemessen, PKW unter 10.000 EUR noch angemessen
Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Arbeitslosengeld II-Beziehern
Die Eigenheimzulage ist kein anrechenbares Einkommen; eine selbstbewohnte Eigentumswohnung mit 120 qm ist grundsätzlich nicht unangemessen; Pkw mit Wert unter 10.000 Euro noch angemessen.
Der 7. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat in einem konkreten Fall den Leistungsträger mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, Arbeitslosengeld II ohne Anrechnung eigenen verwertbaren Vermögens oder Einkommens zu gewähren. Dabei hat er zu bundesweit streitigen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfragen der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 03.05.2005
- 5 U 99/04 -
Landgericht Coburg, Urteil vom 14.04.2004
- 22 O 673/03 -
Sportauto mit verheimlichten Macken
Voraussetzungen und Folgen des arglistigen Verschweigens von Mängeln an Gebrauchtfahrzeugen
Gerade auf die Worte eines professionellen Kfz-Verkäufers darf sich der Kunde grundsätzlich verlassen. Ist der erworbene Gebrauchtwagen entgegen einer Zusicherung doch nicht unfallfrei, kann der Käufer den Vertrag rückabwickeln.
So entschieden vor kurzem das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg. Sie verurteilten ein Autohaus dazu, einem ge- und enttäuschten Kunden den Preis für den Kauf eines "Gebrauchten" von rund 17.000 € zurückzuzahlen. Im Gegenzug muss dieser das Fahrzeug wieder herausgeben.Sachverhalt:Nach langem Suchen hatte die spätere Klägerin endlich ihren Traumwagen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2005
Hohe Jugendstrafe wegen Tötung im Berliner Westhafen
Landgericht Berlin verhängt Jugendstrafe von über acht Jahren
Eine Jugendkammer des Landgerichts Berlin hat nach etwa viermonatiger Hauptverhandlung einen 21jährigen wegen Totschlags, schweren Raubs u. a. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hatte gestanden, am einem Morgen im Juli 2004 eine damals 18jährige getötet zu haben. Das Opfer wurde am Ufer des Berliner Westhafenkanals gefunden.Das Gericht hat entgegen dem ursprünglichen Vorwurf nicht festgestellt, dass der Angeklagte sein späteres Opfer zuvor vergewaltigt und dann getötet hatte, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Insoweit war nicht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.07.2005
- 12 A 10203/05.OVG -
ALDI muss keine Rundfunkgebühren zahlen
Im Verkauf von Rundfunkempfangsgeräten liegt kein "Bereithalten zum Empfang" im Sinne des Rundfunkgebührenrechts
Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorprüfung originalÂverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. So entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Das Entstehen der Rundfunkgebühr setze voraus, dass ein Rundfunkteilnehmer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte. Die Rundfunkgebühr sei keine bloße "Gerätebesitzabgabe". ALDI halte die Radio- und Fernsehgeräte indessen von vornherein und bestimmungsgemäß objektiv nur zum Verkauf bereit. Das Unternehmen bediene sich zur Verkaufsförderung gerade nicht des Mediums Rundfunk,... Lesen Sie mehr