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Amtsgericht Sinzig, Urteil vom 08.08.2019
- 10a C 8/18 WEG -
Wohnungseigentümer muss Gartenterrasse bei möglicher Einsichtnahme in Nachbarwohnung entfernen
Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung zur Terrassenerrichtung erforderlich
Kann von einer von einem Wohnungseigentümer errichteten Gartenterrasse in eine Nachbarwohnung geschaut werden, so bedarf die Errichtung der Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung gemäß §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG. Liegt diese nicht vor, so muss die Terrasse entfernt werden. Dies hat das Amtsgericht Sinzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Eigentümer einer Wohnung von einer anderen Wohnungseigentümerin die
Anspruch auf Beseitigung der Gartenterrasse
Das Amtsgericht Sinzig entschied zu Gunsten
Beeinträchtigung wegen Einsichtnahme in Wohnung und wesentlicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Gartens
Die Beeinträchtigung
Einblicksmöglichkeit durch andere Terrasse unerheblich
Die Beklagte könne sich nicht darauf berufen, so das Amtsgericht, dass die Kläger die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2019
Quelle: Amtsgericht Sinzig, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27855
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