Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 16.10.2014
- 483 C 2225/14 WEG -
Aufstellen von Gartenhaus und Terrasse ist eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
Das Gartenhaus muss weg
Ein Gartenhaus darf in der Regel nur mit Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einer Sondernutzungsfläche aufgestellt werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der Kläger und die beiden Beklagten sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in München Fürstenried-Forstenried. Der Kläger wohnt im ersten Obergeschoss, das beklagte Ehepaar im Erdgeschoß darunter. Die beiden Beklagten wollten auf ihrer Sondernutzungsfläche im
Ehepaar soll Gartenhaus und Terrasse beseitigen
Das beklagte Ehepaar weigerte sich, das
Gericht verurteilt Ehepaar zur Entfernung von Gartenhaus und Terrasse
Der Kläger erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter verurteilte das Ehepaar, das
Bauliche Veränderung
Das Aufstellen von
Intensive Nutzung des Gartens ist nicht erlaubt
Der Richter stellt nach Betrachten der vorgelegten Fotos fest: "Die Fotos zeigen die Größe und braune Farbe des Gartenhauses sowie der Holzterrasse. Diese heben sich von der weißen Hausfassade sowie den weißen Fenstern ab, auch die umliegenden Häuser sind weiß. Eine intensivere Nutzung des Gartens ist mit erhöhten Lärmbeeinträchtigungen verbunden. Wie die Beklagten selber vortragen, ist eine Nutzung der Gartenfläche wegen der Unebenheit des Bodens schwierig. Die mobile Holzterrasse schafft insoweit Abhilfe und ermöglicht eine wesentlich leichtere und damit intensivere Nutzungsmöglichkeit der Gartenfläche." Damit hätten die Beklagten ihre Pflichten als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2015
Quelle: ra-online, Amtsgericht München (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21710
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21710
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.