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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 15.05.2017
- S 5 R 2634/16 -
Tätigkeit eines Klinikarztes als freier Mitarbeiterin für Organisation zur Vermittlung von Notärzten ist keine abhängige Beschäftigung
Arbeit als Notarzt im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung
Wer als Notarzt neben seiner Anstellung bei einer Klinik bei einer anderen Organisation, die Notärzte vermittelt, als freier Mitarbeiter Notarztdienste verrichtet, übt diese Tätigkeit nicht als abhängig Beschäftigter aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine im Jahr 2005 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart und einem Büro in Tübingen, die in den Bereichen Notfallmedizin, Katastrophenmedizin und Krisenmanagement bundesweit Dienstleistungen anbietet. Sie verfügt über Teams von Notfallsanitätern bis hin zu leitenden Notärzten, die bei der Planung und Betreuung von Veranstaltungen, insbesondere auch Großveranstaltungen, aktiv mitwirken. Zudem unterstützt sie viele Krankenhäuser, Kliniken und Rettungsdienste bei der Besetzung von Rettungsdienstschichten und Notarztdiensten. Der Beigeladene ist
"Gelebtes" Vertragsverhältnis entspricht formell vereinbartem Vertrag über selbstständiges Dienstverhältnis
Das Sozialgericht Stuttgart sah dies anders und stellte fest, dass der Beigeladene seine Tätigkeit als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2018
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Abhängige Beschäftigung: Anästhesist in Klinik ist sozialversicherungspflichtig
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.08.2017
[Aktenzeichen: L 1 KR 394/15]) - Keine Sozialversicherungspflicht: Bereitschaftsärzte können Nachtdienst in Klinik als selbständige Tätigkeit ausüben
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2017
[Aktenzeichen: L 11 R 771/15])
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Dokument-Nr. 26639
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