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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Notarzt“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Beschluss vom 19.10.2021
- B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R -
Nebenjob als Notärztin oder Notarzt regelmäßig versicherungspflichtig aufgrund Beschäftigung
Bundessozialgericht zum Notarzteinsatz als unternehmerische Tätigkeit
Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Oktober 2021 in drei Fällen entschieden.
Ausschlaggebend ist, dass die Ärztinnen und Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notärztin und Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert waren. Sie unterlagen Verpflichtungen, zum Beispiel der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrzeuges aufzuhalten und nach einer Einsatzalarmierung durch die Leitstelle innerhalb einer bestimmten Zeit auszurücken. Dabei ist unerheblich, dass dies durch öffentlich-rechtliche Vorschriften vorgegeben ist. Zudem nutzten sie überwiegend fremdes Personal und Rettungsmittel.Dass es sich dabei in einem Fall nicht um Rettungsmittel des betroffenen Landkreises... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.01.2021
- 202 ObOWi 1728/20 -
Kein Absehen von Regelfahrverbot wegen Rufbereitschaft eines in Notaufnahme tätigen Arztes
Zumutbarkeit von Alternativen während Fahrverbotsdauer
Die Rufbereitschaft eines in einer Notaufnahme tätigen Arztes rechtfertigt kein Absehen vom Regelfahrverbot im Falle eines groben Pflichtenverstoßes. Es ist dem Arzt zumutbar, während der Fahrverbotsdauer Alternativen zu finden. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 überschritt ein Autofahrer in Bayern innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h. Ein Amtsgericht verurteilte den Autofahrer daher zu einer Geldbuße in Höhe von 480 EUR. Von einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat sah das Gericht ab. Es berücksichtigte insofern, dass... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020
- L 4 BA 732/19 -
Abhängige Beschäftigung von Honorarnotärzten im Bereich der Luftrettung
Keine freiberufliche Tätigkeit wegen Eingliederung in betrieblicher Struktur und arbeitsteiliger Zusammenwirkung mit Hubschrauberpersonal
Sind Honorarnotärzte im Bereich der Luftrettung in die betriebliche Struktur des Luftrettungsdienstes eingegliedert und wirken arbeitsteilig mit dem Hubschrauberpersonal zusammen, besteht eine abhängige Beschäftigung. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt nicht vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine gemeinnützige Firma zur Luftrettung im Jahr 2016 vor dem Sozialgericht Stuttgart gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, welcher sich mit dem sozialversicherungsrechtlichen Status eines Notarztes im Luftrettungsdienst beschäftigte. Die Deutsche Rentenversicherung meinte, dass der Notarzt eine abhängige Beschäftigung ausgeübt... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17.09.2019
- S 34 BA 58/18 -
Notarzt im Rettungsdienst ist sozialversicherungspflichtig
Vorgegebene Strukturen und Eingliederung in Abläufe des Rettungsdienstes lassen auf abhängiges Beschäftigungsverhältnis schließen
Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst eine abhängige Beschäftigung ist und deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Arzt aus Olsberg, der seit Juli 2017 als Honorarkraft notärztliche Tätigkeiten im Rettungsdienstbereich des klagenden Hochsauerlandkreises ausübt. Der beklagte Rentenversicherungsträger stellte die Versicherungspflicht des beigeladenen Arztes in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung fest. Die hiergegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 15.05.2017
- S 5 R 2634/16 -
Tätigkeit eines Klinikarztes als freier Mitarbeiterin für Organisation zur Vermittlung von Notärzten ist keine abhängige Beschäftigung
Arbeit als Notarzt im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung
Wer als Notarzt neben seiner Anstellung bei einer Klinik bei einer anderen Organisation, die Notärzte vermittelt, als freier Mitarbeiter Notarztdienste verrichtet, übt diese Tätigkeit nicht als abhängig Beschäftigter aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine im Jahr 2005 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart und einem Büro in Tübingen, die in den Bereichen Notfallmedizin, Katastrophenmedizin und Krisenmanagement bundesweit Dienstleistungen anbietet. Sie verfügt über Teams von Notfallsanitätern bis hin zu leitenden Notärzten, die bei der Planung und Betreuung von Veranstaltungen,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2016
- 13 U 103/13 -
In Baden-Württemberg haftet ein Notarzt persönlich für Behandlungsfehler während eines Rettungseinsatzes
Keine Haftung des Staates nach Grundsätzen der Amtshaftung
Begeht ein Notarzt in Baden-Württemberg einen Behandlungsfehler während eines Rettungseinsatzes, so haftet er persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine Haftung des Staates nach den Grundsätzen der Amtshaftung gemäß Art. 34 GG, § 839 Abs. 1 BGB besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob es während eines Rettungseinsatzes im Februar 2011 durch einen Notarzt zu einem Behandlungsfehler kam. Nachdem der davon Betroffene verstorben war, klagte seine Ehefrau gegen den Notarzt auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Konstanz verneinte eine persönliche Haftung des beklagten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 14.02.2017
- 4 U 1256/16 -
In Sachsen haften für Behandlungsfehler eines Notarztes die Rettungszweckverbände oder die Landkreise und kreisfreien Städte
Keine Haftung der Krankenkassen und ihrer Verbände
Kommt es während eines Rettungseinsatzes zu einem Behandlungsfehler eines Notarztes, so haften dafür in Sachsen entweder die Rettungsverbände oder die Landkreise und kreisfreien Städte, wenn sich diese nicht zu einem Rettungsverband zusammengeschlossen haben. Eine Haftung der Krankenkassen und deren Verbände besteht nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2011 verbrannte sich ein Kleinkind mit heißem Tee an Kopf-, Thorax- und Halsbereich. Im Rahmen des anschließenden Rettungseinsatzes kam es bei der Intubation durch eine Notärztin zu Komplikationen. Da das Kleinkind, vertreten durch seine Eltern, von einer Haftung des Landkreises für den Behandlungsfehler der Notärztin ausging,... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.05.2016
- 20 U 122/15 -
Unerkannter Herzinfarkt: Haftung eines Rettungssanitäters wegen Stellung eigener Diagnose und unterlassener Hinzuziehung eines Notarztes
Anwendung der Beweislastregeln zur Arzthaftung bei Tätigwerden des Rettungssanitäters im Kompetenzbereich des Arztes
Klagt ein Patient über akute Brustschmerzen, die offensichtlich keine herzfremde Ursache haben, muss der Rettungssanitäter einen Notarzt hinzuziehen. Er darf auf keinen Fall eine eigene Diagnose erstellen. Bleibt damit ein Herzinfarkt unerkannt, haftet dafür der Rettungssanitäter. Dabei gelten hinsichtlich der Ursächlichkeit zwischen Pflichtwidrigkeit und Verletzungsfolgen die Beweislastregeln zur Arzthaftung, da der Rettungssanitäter im Kompetenzbereich des Arztes tätig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im September 2010 rief ein Mann die Berliner Feuerwehr, da er über erhebliche Atembeschwerden und Schmerzen im Brustbereich klagte. Er wurde schließlich von zwei Rettungssanitätern untersucht, die ein "Intercostalschmerz" diagnostizierten und dem Patienten rieten, zu seinem Hausarzt zu gehen. Dies tat er auch einige Stunden... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2017
- III ZR 312/16 -
BGH: Thüringische Kassenärztliche Vereinigung haftet für Fehler eines Notarztes in Thüringen
Notarzt im Rettungsdienst in Thüringen übt öffentliches Amt aus
Ein Notarzt im Rettungsdienst in Thüringen übt ein öffentliches Amt aus. Begeht er aus diesem Anlass einen Fehler, haftet dafür nicht der jeweilige Landkreis gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG, sondern die thüringische Kassenärztliche Vereinigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 erlitt ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall ein Bruch des rechten Beins. Während der Erstversorgung an der Unfallstelle verabreichte der behandelnde Notarzt dem Unfallopfer verschiedene Medikamente, die einen Atemstillstand verursachten. Dies führte zu Hirnschäden beim Unfallopfer. Die Krankenversicherung sowie die Pflegekasse... Lesen Sie mehr
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