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Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 27.10.2014
S 18 AS 1733/14 ER -

Im Wechsel bei Mutter und Vater lebende Kinder haben einen jeweils nur gekürzten Anspruch auf Regelleistungen

Eltern müssen sich untereinander über Kostenverteilung einigen

Leben Kinder aufgrund einer Vereinbarung über die Ausübung der elterlichen Sorge vier Tage pro Woche bei der Mutter und drei Tage bei dem Vater, steht den Kindern für die Bedarfsgemeinschaft, die sie mit der Mutter bilden, nur ein anteiliger Satz des Regelbedarfes zu (4/7). Die Kosten der Unterkunft werden ungekürzt zur Verfügung gestellt. Die Mutter kann nicht einwenden, sie komme für den generellen Unterhalt der Kinder auf. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Detmold hervor.

Das Sozialgericht bestätigte im Rahmen einer Eilentscheidung damit einen entsprechenden Kürzungsbescheid des Jobcenters für vier Geschwisterkinder im Alter von 4 bis 10 Jahren. Auch bei wechselnden Aufenthalten ergeben sich nämlich – so das Gericht – keine Ansprüche für mehr als 30 Tage monatlich. Für einen Zeitraum, in dem die Kinder eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater bilden, steht ihnen kein Sozialgeldanspruch als Teil der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter zu. Die Eltern sind verpflichtet, sich darüber zu einigen, wer welche Kosten für die Kinder deckt. Dies ist Bestandteil der elterlichen Sorge.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2015
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

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Kommentare (2)

 
 
Elisabeth Schwabe schrieb am 19.02.2015

Trennung ist teuer, weil zwei Wohnungen bezahlt werden müssen. Da die Kinder bei beiden Elternteilen leben, benötigen beide Wohnraum dafür. Pech für den Elternteil der auf eigene Erwerbstätigkeit zuliebe der Familienarbeit verzichtete. Besonders Frauen sind davon betroffen. Daher würde ich heutzutage möglichst nicht mehr als drei Jahre pro Kind aussetzen und zwei Kinder erfüllen das Soll für meinen Geschmack; es sei denn das Schicksal zieht etwas anderes für mich vor. Dieser Richter bzw. Richterin hat sich wenigstens Gedanken gemacht, eines meiner erwachsenen Kinder erlebte das Familiengericht ganz anders.

Chris antwortete am 20.02.2015

Ja, grade im Familienrecht gibt es teils hanebüchene Verfahren.

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