Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bedarfsgemeinschaft“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 04.12.2018
- S 8 AS 3575/18 -
Getrennt lebende Ehegatten: Bei Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist Regelbedarf für Alleinstehende zu berücksichtigen
Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten verfassungswidrig
Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu berücksichtigen. Ehegatten sind als dauernd getrennt lebend im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 a) SGB II bereits anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen Haushalt führen. Ein Trennungswille ist hierfür nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall lebte die seit 2016 verheiratete Klägerin aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen noch nicht mit ihrem Ehepartner, welcher aufstockend Leistungen nach dem SGB XII bezog, zusammen. Das beklagte Jobcenter bewilligte der Klägerin Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung des Regelbedarfes für Partner mit der Begründung, dass es für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft unter Ehegatten darauf ankomme, dass entweder eine häusliche Gemeinschaft bestehe oder falls keine häusliche Gemeinschaft bestehe, dies nicht auf dem Trennungswillen eines der Ehegatten beruhe. Mangels Vorliegens eines Trennungswillens sei von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen.... Lesen Sie mehr
Werbung
Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 26.06.2019
- S 18 AS 2033/19 ER -
Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft kann auch bei getrennten oder mehreren Wohnungen vorliegen
Eine allein auf eine einzige Wohnung konzentrierte Sichtweise entspricht nicht mehr realen Gegebenheiten
Für die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft ist nicht zwingend erforderlich ist, dass diese in einer einzigen Wohnung vollzogen wird. Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann auch bei getrennten Wohnungen von einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ausgegangen werden. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die Antragsteller begehrten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen nach dem SGB II. Strittig war insbesondere die Frage, ob diese mit weiteren Personen, die unter einer anderen Wohnanschrift gemeldet waren, in einer Bedarfsgemeinschaft standen.Das Sozialgericht Stuttgart lehnte den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Das Zusammenleben in einem... Lesen Sie mehr
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.01.2017
- L 3 AS 1222/15 NZB -
Transsexuelle Person kann Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft sein
Bildung einer Partnerschaft aufgrund Möglichkeit der Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Da eine transsexuelle Person eine Ehe und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen kann, kann sie auch Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II sein. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Frauen und dem Jobcenter Streit über die Höhe des Arbeitslosengeldes II. Das Jobcenter vertrat die Ansicht, dass beide Frauen eine Partnerschaft und somit eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Eine der Frauen war transsexuell. Die beiden Frauen meinten, dass Transsexuelle keine Bedarfsgemeinschaft bilden können. Eine Partnerschaft bestehe... Lesen Sie mehr
Werbung
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2017
- L 13 AS 37/15 -
Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen
Beweislastumkehr bei mangelnder Mitwirkung des Leistungsbeziehers
Wegen falscher Angaben muss ein Leistungsbezieher Hartz IV-Leistungen zurückzahlen. Im vorliegenden Fall Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall wohnt der Kläger zusammen mit seinen erwachsenen Kindern und deren Familien auf einer Hofstelle. Die beiden Töchter des Klägers leben mit ihren Familien im Haupthaus und einem ausgebauten Wirtschaftsgebäude, während der Kläger ursprünglich zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn in einer Einliegerwohnung des Haupthauses... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2016
- S 12 AS 32/14 -
Verbot der Doppelehe steht Annahme einer Bedarfsgemeinschaft nicht entgegen
Lediglich "auf dem Papier" bestehende Ehe schließt keine anderweitige Partnerschaft in Bedarfsgemeinschaft aus
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Paar auch dann vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft veranlagt werden darf, wenn die beiden Partner anderweitig verheiratet sind. Das Einkommen des erwerbstätigen Partners sei dann bei den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit dem Jahr 2007 anderweitig verheiratet. Die Klägerin war seit dem Jahr 2000 ebenfalls anderweitig verheiratet. Beide lernten sich 2008 über eine Internetplattform kennen und standen seitdem in Kontakt miteinander. Sie trennten sich von ihren Ehepartnern im Oktober 2009 bzw. im Februar 2011. Im April 2012 zogen sie zusammen in eine... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 10.10.2016
- S 17 AS 1584/13 -
Jobcenter muss bei Lebensgemeinschaft mit einkommens- und vermögensloser EU-Ausländerin Unterkunftskosten in voller Höhe übernehmen
SG Leipzig bejaht Ausnahme vom "Kopfteilprinzip"
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass durch das Jobcenter die vollen Kosten einer Wohnung zu übernehmen sind, wenn diese von einer Lebensgemeinschaft aus einem Deutschen und einer EU-Ausländerin bewohnt wird und letztere einkommens- und vermögenslos ist.
Die Klägerin zu 2) ist ungarische Staatsangehörige und zog unmittelbar nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik in die ca. 36 qm große Einraumwohnung des Klägers zu 1). Dieser ist deutscher Staatsangehöriger, bezieht Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und hatte als Mieter für die Wohnung eine monatliche Bruttowarmmiete von 250,59 Euro zu entrichten. Die Klägerin... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.09.2016
- L 6 AS 373/13 -
Hartz IV-Darlehen ist auch bei Gütertrennung nach Verkauf eines dem Ehepartner gehörenden Hauses zurückzuzahlen
Ehelicher Güterstand bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung
Wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann, ist hilfebedürftig und erhält Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch Einkommen und Vermögen des (Ehe-)Partners zu berücksichtigen. Auf den ehelichen Güterstand kommt es dabei nicht an. Daher ist der Verkaufserlös des allein im Eigentum des Ehepartners stehenden Hauses auch bei ehelicher Gütertrennung auf das Vermögen anzurechnen. Ein zuvor gewährtes Hartz IV-Darlehen ist entsprechend zurückzuzahlen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau aus dem Landkreis Kassel beantragte Hartz IV-Leistungen. Ihrem Ehemann gehörte ein Haus. Da dieses zunächst nicht verkauft werden konnte, gewährte das Jobcenter der Frau Hartz IV-Leistungen als Darlehen. Nachdem ihr Mann das Haus für 85.000 Euro (Nettoerlös) verkauft und zudem Leistungen der Lebensversicherung in Höhe von knapp... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.07.2016
- 1 BvR 371/11 -
Verfassungsbeschwerde gegen Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei Gewährung von Grundsicherung erfolglos
Beim Zusammenleben im Elternhaus darf Erwerbsunfähigkeitsrente des Vaters auch auf Grundsicherungsleistung des erwachsenen Kindes angerechnet werden
Kann von Familienangehörigen, die in familiärer Gemeinschaft zusammen leben, zumutbar erwartet werden, dass sie "aus einem Topf" wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden. Allerdings kann nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, wer tatsächlich nicht unterstützt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Der Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde insbesondere gerügt, dass die von seinem Vater bezogene Erwerbsunfähigkeitsrente teilweise bei der Berechnung der Höhe seiner Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bedarfsmindernd berücksichtigt wurde, obwohl er gegen seinen Vater keinen durchsetzbaren Unterhaltsanspruch hat.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens lebte mit seinem Vater zusammen, der eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezog. Der Träger der Grundsicherungsleistung bewilligte dem Beschwerdeführer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in verringerter Höhe. Dies begründete er damit, dass der Beschwerdeführer mit seinem Vater in... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 21.08.2015
- S 40 AS 1713/13 -
Geburt eines Kindes durch Minderjährige lässt Hartz IV-Anspruch Anspruch ihrer Mutter für Alleinerziehung unberührt
Gesetz bezieht sich ohne konkrete Prüfung des Betreuungsaufwands allein auf Minderjährigkeit
Der Mehrbedarf für Alleinerziehung ist der Mutter einer minderjährigen Tochter auch dann zu gewähren, wenn die Tochter bereits selbst Mutter ist. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
Die 44-jährige alleinstehende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens lebt mit ihren im streitigen Zeitraum 18- und 16-jährigen Töchtern und ihrem Enkel – Sohn der minderjährigen Tochter – in einem gemeinsamen Haushalt. Sowohl die Klägerin selbst in Bedarfsgemeinschaft mit der volljährigen Tochter als auch die minderjährige Tochter in Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Sohn erhielten... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.08.2014
- S 18 AS 4309/14 ER -
Annahme einer Bedarfsgemeinschaft setzt zwingend Bestehen eines gemeinsamen Haushalts voraus
Nicht jede partnerschaftliche Beziehung kann derjenigen zwischen Ehegatten gleichgestellt werden
Die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft bei nicht verheirateten Partnern setzt zwingend das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts voraus. Allein das Unterhalten einer Liebesbeziehung unter Beibehaltung getrennter Haushalte ist nicht geeignet, eine Bedarfsgemeinschaft zu begründen, auch wenn die Partner abwechselnd in der Wohnung des anderen Partners übernachten. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Jobcenter, gegen welches sich der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz richtete, die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Antragstellerin abgelehnt, weil die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Freundes/Partners der Antragstellerin nicht offengelegt worden waren und daher die Hilfebedürftigkeit... Lesen Sie mehr