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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Regelleistung“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.05.2021
- L 11 AS 234/18 -
Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen nur im wohlverstandenen Interesse
Keine Tilgung von Altschulden durch Regelleistung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen zur Tilgung von Altschulden nicht im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten liegt und damit unwirksam ist.
Im hier vorliegenden Fall verlangte ein Vermieter aus dem Landkreis Peine vom Jobcenter Mansfeld die Auszahlung von Grundsicherungsleistungen seiner ehemaligen Mieterin aus dem Südharz. Hierzu legte er mehrere Vereinbarungen vor, wonach die Frau ihm unwiderruflich je 50 € pro Monat von der Regelleistung abgetreten habe. Es bestünden knapp 2.000 € Rückstände für Betriebs- und Nebenkosten aus den Vorjahren, die hierdurch ratenweise getilgt werden sollten.Das Jobcenter lehnte eine monatliche Abzweigung ab. Zur Begründung führte es aus, dass eine solche Auszahlung nicht im wohlverstandenen Interesse der Frau liege. Es gehe nicht... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.05.2021
- L 21 AS 525/21 B ER -
Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken trotz Maskenpflicht
Bedarf kann durch Einsparmöglichkeiten gedeckt werden
Die neue gesetzliche Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken führt nicht dazu, dass SGB II-Bezieher im Eilverfahren einen Mehrbedarf erfolgreich geltend machen können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragsteller begehrten vergeblich vom Jobcenter die Gewährung eines Mehrbedarfes in Form von wöchentlich 20 FFP2-Masken, hilfsweise eines Barbetrages von monatlich 129 Euro zur Beschaffung (pro Person). Das im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angerufene SG Düsseldorf lehnte die vorläufige Verpflichtung des Antragsgegners ab. ... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 05.11.2019
- 1 BvL 7/16 -
Hartz IV: Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig
Wiederholte Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres dürfen nicht zur Minderung von 60 % des Regelbedarfs oder zum vollständigen Wegfall der Leistungen führen
Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen, ihre Pflichten, wenn sie sich trotz Rechtsfolgenbelehrung nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten, wenn sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen,... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2019
- S 15 AS 627/18 -
Jobcenter muss Schulkind im SGB II-Leistungsbezug Kosten für Anschaffung eines PC nicht erstatten
Anschaffung eines Computers sei durch den Regelbedarf abgedeckt
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Schulkind, das SGB II-Leistungen bezieht, keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Anschaffung eines internetfähigen PC durch das Jobcenter hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Schülerin der 8. Klasse eines Gymnasiums, bezieht in Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter und fünf jüngeren Geschwistern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Sie begehrte vom beklagten Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines internetfähigen PC. Diesen brauche sie für die Erstellung von... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2019
- L 6 AS 1953/18 NZB -
Kosten für Teilnahme am Abi-Ball stellen keinen Mehrbedarf dar
Jobcenter muss Kosten für Teilnahme an einer nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung nicht übernehmen
Die Teilnahme an einer nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung stellt keinen unabweisbaren Bedarf dar, für welchen das Jobcenter aufkommen muss. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf.
Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Verfahrens beantragten beim Jobcenter die zuschussweise Übernahme der Kosten für ihren Abi-Ball: jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, 27 Euro für den Eintritt sowie etwa 90 Euro für neue Kleider und Schuhe. Nachdem das Sozialgericht die Ablehnung des Jobcenters bestätigt hatte, beantragten sie die Zulassung der Berufung.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 04.12.2018
- S 8 AS 3575/18 -
Getrennt lebende Ehegatten: Bei Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist Regelbedarf für Alleinstehende zu berücksichtigen
Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten verfassungswidrig
Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu berücksichtigen. Ehegatten sind als dauernd getrennt lebend im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 a) SGB II bereits anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen Haushalt führen. Ein Trennungswille ist hierfür nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall lebte die seit 2016 verheiratete Klägerin aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen noch nicht mit ihrem Ehepartner, welcher aufstockend Leistungen nach dem SGB XII bezog, zusammen. Das beklagte Jobcenter bewilligte der Klägerin Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung des Regelbedarfes für Partner mit der Begründung, dass es für das Bestehen einer... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2018
- S 43 AS 2221/18 -
Jobcenter muss Kosten für Teilnahme an privat veranstaltetem Abiball nicht übernehmen
Kosten für außerschulische Veranstaltung müssen aus gesparten Regelleistungen bestritten werden
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für eine Teilnahme an einem privat veranstalteten Abiball keinen unabweisbaren Mehrbedarf darstellen und daher nicht vom Jobcenter übernommen werden müssen. Damit blieb die Klage von zwei Abiturientinnen auf Zahlung von jeweils etwa 200 Euro für einen Abiball gegen das Jobcenter erfolglos.
Im zugrunde liegenden Fall nahmen zwei Schwestern an einer privaten "Abiball"-Veranstaltung zum Schulabschluss teil. Zu den Kosten gehörten jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, jeweils 27 Euro für die "Abiball"-Karten sowie je etwa 50 Euro für neue Kleider und je etwa 40 Euro für neue Schuhe. Die beiden Schwestern beantragten beim Jobcenter die Übernahme dieser Kosten.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Gerichtsbescheid vom 22.11.2018
- S 14 AS 636/18 -
Kein Anspruch eines ALG II-Empfängers auf Mehrbedarf aufgrund Anschaffung einer Gleitsichtbrille
Kosten der Anschaffung müssen aus Regelleistung angespart werden
Ein ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II, um sich eine Gleitsichtbrille anzuschaffen. Diese Kosten müssen vielmehr aus der Regelleistung angespart werden. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein ALG II-Empfänger im August 2017 beim Jobcenter die Übernahme von Kosten einer Gleitsichtbrille in Höhe von 433,50 Euro. Die Brille war phototrop und superentspiegelt. Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab. Dagegen erhob der Leistungsempfänger Klage.Das Sozialgericht Mainz wies die Klage ab. Ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.10.2017
- B 4 AS 34/16 R -
BSG: Keine Anrechnung von Gutscheinwerten auf Leistungsnachzahlung nach alleiniger Aufhebung des Sanktionsbescheids
Ausgabe von Gutscheinen als Sachleistung stellt eigenständigen Verwaltungsakt dar
Erhält ein ALG-II-Empfänger aufgrund eines Sanktionsbescheides keine Regelleistung mehr, dafür aber Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen, so wird der Wert der Gutscheine bei alleiniger Aufhebung des Sanktionsbescheides nicht auf die Leistungsnachzahlung angerechnet. Die Ausgabe der Gutscheine stellt als Sachleistungen ein eigenständiger Verwaltungsakt dar. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Pflichtverletzung erhielt ein ALG-II-Empfänger für die Monate April und Mai 2010 keine Regelleistungen. Nach persönlicher Vorsprache des Leistungsempfängers erhielt er dafür aber Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen. Nachdem das Jobcenter die Sanktionsbescheide zurückgenommen hatte, überwies es dem Leistungsempfänger... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2018
- S 3 AS 5445/17 -
Anschaffung einer Notbevorratung stellt keinen unabweisbaren Bedarf gemäß SGB II dar
Zeitlich gestaffelte Anlegung eines Notvorrates auch mit den im Regelbedarf enthaltenen und vorrangig anzugehenden Ansparpotenzialen möglich
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch in Ermangelung einer Erwerbstätigkeit eines Hilfebedürftigen die Anschaffung einer Notbevorratung keinen unabweisbaren Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II darstellt.
Im zugrunde liegenden Fall beantragte die Klägerin im August 2018 einen Kostenvorschuss zur Übernahme für eine einmalige Notbevorratung in Höhe von insgesamt 250 Euro und verwies hierbei auf eine Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus dem Jahr 2016. Die einmalige Beihilfe solle Bedarfe wie Lebensmittel, Wasser, Haushaltsgegenstände, Hygieneartikel... Lesen Sie mehr
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