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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.03.2016
- 17 U 112/14 -
Haftung des Fahrlehrers für unfallbedingte Verletzungen eines überforderten Motorradfahrschülers während Überlandfahrt
Fahrlehrer darf Fahrschüler insbesondere bei Motorradausbildung nicht überfordern
Verunfallt ein Motorradfahrschüler auf einer Überlandfahrt aufgrund einer erkennbaren Überforderung, so haftet dafür der Fahrlehrer. Ein Fahrlehrer darf insbesondere bei einer Motorradausbildung den Fahrschüler nicht überfordern und muss notfalls einen Schritt zurückgehen. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verunfallte im Juni 2010 ein 44-jähriger Motorradfahrschüler mit seiner Yamaha 650 EN (53 KW/72 PS), als er während einer Überlandfahrt beim Anfahren aus dem Stand in einem Kreisverkehr zu viel Gas gab, die Kupplung zu schnell kommen ließ und dadurch die Kontrolle über das
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Lübeck wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach habe der Kläger einen individuellen Fahrfehler begangen, den der Beklagte weder habe vorhersehen noch habe verhindern können. Eine
Oberlandesgericht bejaht Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten des Klägers und sprach ihm daher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lübeck, Urteil vom 04.12.2014
[Aktenzeichen: 10 O 243/13]
Jahrgang: 2017, Seite: 16 NJW-RR 2017, 16 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2017, Seite: 34 NZV 2017, 34
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Dokument-Nr. 26718
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