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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2021
- 1Ws 81/21 -
Kein Recht des Richters auf Sicherstellung des Handys des Angeklagten zwecks Feststellung der unerlaubten Aufnahme von Fotos
Maßnahme nicht von sitzungspolizeilicher Gewalt nach § 176 GVG gedeckt
Ein Richter ist nicht berechtigt, dass Handy des Angeklagten sicherzustellen, um zu überprüfen, ob damit während der Hauptverhandlung unerlaubt Fotos aufgenommen wurden. Diese Maßnahme ist nicht von der sitzungspolizeilichen Gewalt nach § 176 GVG gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall fand im Februar 2021 gegen einen Angeklagten vor dem Landgericht Osnabrück ein Strafverfahren statt. Nach der Urteilsverkündung wurde der vorsitzende Richter von einem Zuschauer darauf aufmerksam gemacht, dass der Angeklagte mit seinem
Unzulässige Sicherstellung des Mobiltelefons
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.02.2021
[Aktenzeichen: 7 Ns 165/19]
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Dokument-Nr. 30179
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