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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.12.2014
- 14 U 70/14 -
Jagd wird durch Motor-Cross-Anlage nicht beeinträchtigt
Wild wird durch Lärm der Anlage nicht dauerhaft vergrämt
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Lärm einer Motor-Cross-Anlage eine Eigenjagd auf einem unmittelbar an die Anlage angrenzenden Grundstück nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das Gericht verwies darauf, dass die Grundstückseigentümer den Lärm an den Betriebstagen hinnehmen müssen und keinen Anspruch auf vollständige Ruhe und haben und zudem die Jagd an fünf von sieben Tagen ungestört ausüben können.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In
LG verneint Beeinträchtigung der Jagdausübung
Das Landgericht Osnabrück hatte die Klage abgewiesen. Hier hatten sich die Kläger auch darüber beklagt, dass
Nennenswerte Verringerung der Wildtierpopulation nicht zu erwarten
Das Oberlandesgericht Oldenburg teilte diese Auffassung. Die Richter stimmten den Klägern zu, dass das Gelände ihrer Eigenjagd durch die unmittelbar angrenzende Moto-Cross-Anlage an den Trainings- und Renntagen stark verlärmt wird. Dennoch werde die Jagd nicht wesentlich beeinträchtigt. Der gerichtliche Sachverständige hatte festgestellt, dass das Wild durch den
Lärm an den Betriebstagen muss hingenommen werden
Der starke
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil
[Aktenzeichen: 9 O 1610/08]
- Veranstalter einer Treibjagd muss Nachbarn des Jagdgebiets nicht ohne Anlass über Jagd informieren
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.01.2013
[Aktenzeichen: I-9 U 84/12]) - An den Flughafen Hahn angrenzende Jagdbezirke bleiben unverändert
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.10.2012
[Aktenzeichen: 6 K 338/12.KO])
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Dokument-Nr. 20659
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