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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.09.2018
- 2 Wx 314/18 -
OLG Köln zur Strafklausel im Berliner Testament
Gerichtliche Durchsetzung für Auslösen der Pflichtteilsstrafklausel nicht erforderlich
Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils Auskunft über den Wert des Nachlasses und macht es in diesem Zusammenhang Geldforderungen geltend, kann es seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils verlieren. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Köln über ein sog.
Vorlage des Nachlassverzeichnisses von Kind nach Tod der Mutter gefordert
Nach dem Tod der zuerst verstorbenen Mutter erkundigte sich eines der Kinder mittels eines Anwaltsschreibens nach dem Wert des Nachlasses, forderte die Vorlage eines sog. Nachlassverzeichnisses und erklärte, dass für die Berechnung des Pflichtteilsanspruches erforderlich sei, ein Sachverständigengutachten zum Wert des elterlichen Hausgrundstücks einzuholen. Gegen eine Einmalzahlung von 10.000 DM, die auf das
Aufforderungsschreiben löst Pflichtteilsstrafklausel aus
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass das Kind mit diesem Schreiben die
Pflichtteilsklausel soll dem überlebenden Ehegatten ungeschmälerten Nachlass sicherstellen
Mit der Pflichtteilsklausel wollten die Ehegatten typischerweise sicherstellen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ ra-online
- Amtsgericht Brühl, Beschluss vom 09.07.2018
[Aktenzeichen: 72 VI 69/18]
- Geltendmachung eines Pflichtteils in Unkenntnis der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel führt nicht zur Anwendung der Klausel
(Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 11.12.2014
[Aktenzeichen: 3 W 138/13]) - Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentest verhindert wirksame Einrichtung eines Behindertentestaments nach dem Tod des ersten Elternteils
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2013
[Aktenzeichen: I-10 U 71/12])
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Dokument-Nr. 26575
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