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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pflichtteilsstrafklausel“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.02.2023
- 21 W 104/22 -

An den Erhalt des Pflichtteils anknüpfende Pflichtteils­straf­klausel setzt Mittelabfluss voraus

Ohne Mittelabfluss kein Sanktionierungs­grund

Pflichtteils­straf­klauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungs­grund, betonte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Entscheidung.

Die Erblasserin hatte mit ihrem vorverstorbenen Ehemann ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet. Sie hatte aus einer früheren Ehe eine Tochter, ihr verstorbener Ehemann hatte aus früheren Ehen zwei Töchter. Die Eheleute setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Weiter hieß es: ‚Wir gehen davon aus, dass unsere Kinder keinen Anspruch auf einen Pflichtteil nach dem Tod des erstverstorbenen Elternteils erheben. Nach dem Tod des überlebenden Partners wird das Vermögen unter den Kindern (...Namen der drei Töchter) zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ausgenommen ist dabei das Kind, das einen Pflichtteil beansprucht und erhalten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2022
- 21 W 182/21 -

Verlangen der Korrektur eines Nachlass­verzeichnisses nicht zugleich Forderung des Pflichtteils

Pflichtteils­straf­klausel nicht bereits durch Wunsch nach Korrektur erfüllt

Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteils­straf­klausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine solche Pflichtteils­straf­klausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlass­verzeichnisses fordert.

Die Erblasserin war Witwe. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor, von denen eines vorverstorben war und seinerseits zwei Kinder hinterließ. Einige Jahre vor dem Tod des erstverstorbenen Ehemannes errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und ihre Kinder, ersatzweise deren Abkömmlinge zu Schlusserben des Längstlebenden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.09.2018
- 2 Wx 314/18 -

OLG Köln zur Strafklausel im Berliner Testament

Gerichtliche Durchsetzung für Auslösen der Pflichtteilsstrafklausel nicht erforderlich

Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils Auskunft über den Wert des Nachlasses und macht es in diesem Zusammenhang Geldforderungen geltend, kann es seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils verlieren. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Köln über ein sog. Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel zu entscheiden. Die Eheleute hatten sich wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt und bestimmt, dass nach dem Tod des Längstlebenden die vier Kinder das Vermögen zu gleichen Teilen erben sollten. Sollte jedoch eines der Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden vom Überlebenden... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 11.12.2014
- 3 W 138/13 -

Geltendmachung eines Pflichtteils in Unkenntnis der testamentarischen Pflicht­teils­straf­klausel führt nicht zur Anwendung der Klausel

Abkömmling nicht auf Pflichtteil beschränkt

Enthält ein Berliner Testament eine Pflicht­teils­straf­klausel, so kommt diese dann nicht zur Anwendung, wenn eines der Kinder nach dem Erstversterbenden in Unkenntnis der Strafklausel seinen Pflichtteil fordert und nach Kenntniserlangung von der Geltendmachung des Pflichtteils absieht. In diesem Fall ist das Kind nach dem Letztversterbenden nicht auf seinen Pflichtteil beschränkt. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2003 errichtete ein Ehepaar ein Berliner Testament. Dieses enthielt eine Pflichtteilsstrafklausel, wonach das Kind, welches nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil fordert, nachdem Letztversterbenden auf den Pflichtteil beschränkt ist. Nach dem im Juli 2003 die Ehefrau starb, beauftragte die Tochter einen Rechtsanwalt, der... Lesen Sie mehr