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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.01.2016
- 4 RVs 144/15 -
Übersenden von WhatsApp-Nachrichten mit zweideutigen Inhalten an minderjähriges Kind kann Tatbestand des sexuellen Missbrauchs erfüllen
OLG Hamm zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch WhatsApp-Nachrichten
Chattet ein Erwachsener mit einer Neunjährigen in der Weise, dass er das Mädchen befragt, ob sie gemeinsam mit weiteren Freunden des Mädchens "zu 4 was machen" können, kann dies den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Beckum bestätigt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2014 chattete der seinerzeit 55 Jahre alte Angeklagte aus Oelde über den Kurznachrichtendienst
OLG Hamm bestätigt Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
Aufgrund des Chats verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern einer in ihrer Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die gegen die Verurteilung vom Angeklagten eingelegte Sprungrevision blieb erfolglos. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hat sich der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 3 Strafgesetzbuch strafbar gemacht.
Der genannte Straftatbestand ist erfüllt, wenn ein Täter auf ein Kind mittels Schriften oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Das können sexuelle Handlungen sein, die das Kind an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll.
Straftatbestand setzt keine Anonymität zwischen den Beteiligten voraus
Die vom Angeklagten auf das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Lehrer kann wegen sexueller Belästigung an Schülerin aus Dienst entfernt werden
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.06.2015
[Aktenzeichen: 3 K 1893/14.TR]) - Keine Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen eine Mutter wegen Vereitelung des Umgangs bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch den Vater
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2014
[Aktenzeichen: 18 WF 11/14])
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Dokument-Nr. 22253
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