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Samstag, 27. Juli 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „WhatsApp“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.07.2024
- Ws 171/23 und 1 Ws 174-178/23 -

OLG lehnt Strafprozess wegen "Itiotentreff" ab

Nachricht in einer privaten Chatgruppe stellt kein "Verbreiten" dar

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass hinsichtlich der angeschuldigten Mitglieder u.a. der WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“ kein hinreichender Tatverdacht dafür vorliege, dass die anklage­gegenständlichen Äußerungsdelikte erfüllt seien. Die Verwirklichung der in Betracht kommenden Tatbestände würde ein „Verbreiten“ von Inhalten erfordern. Das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens sei nicht erfüllt. Der Senat hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens insgesamt zurückgewiesen.

Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in der Zeit von Herbst 2014 bis Herbst 2018 in verschiedenen Chatgruppen Bild- und Videodateien mit verbotenen Inhalten verbreitet zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie volksverhetzende Inhalte gehandelt haben. Fünf der insgesamt sechs Angeschuldigten waren im Tatzeitraum Polizeibeamte. Ausgewertet wurde u.a. der Inhalt der Chatgruppe „Itiotentreff“, in welcher binnen eines Jahres über 1600 Nachrichten zwischen den sechs bis acht Mitgliedern dieser WhatsApp-Gruppe ausgetauscht worden waren. Das LG hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 12.09.2023
- 2 K 354/23.KO -

Entlassung eines Polizei­meister­anwärters antisemitische WhatsApp-Post rechtmäßig

Tatsächlich fremdenfeindliche Gesinnung nicht entscheidend

Die Entlassung eines im Dienst der beklagten Bundesrepublik Deutschland stehenden Polizei­meister­anwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger hatte rund ein Jahr vor seinem Eintritt in den Polizeivollzugsdienst eine Bilddatei (sog. Sticker) in eine über 30 Mitglieder umfassende WhatsApp-Chatgruppe gepostet, auf der eine uniformierte Person zu sehen ist, die eine Gasmaske trägt und auf deren Uniform ein sichtbares Hakenkreuz abgebildet ist. Betitelt ist die Abbildung mit dem Schriftzug "Willste Spaß brauchste Gas".... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.09.2023
- 14 A 5022/22 -

Bundespolizist aus dem Dienst entfernt

Polizist wegen rechtsextremer Haltung nicht mehr für den Polizeidienst tragbar

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil einer Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst stattgegeben.

Der 34-jährige Polizeihauptmeister war zuletzt bei der Bundespolizeidirektion Hannover eingesetzt. Gegen ihn wurde im Jahr 2020 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Noch im Vorfeld der Erhebung der Disziplinarklage wurde ihm zunächst die Führung der Dienstgeschäfte verboten, Anfang 2022 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben und seine Dienstbezüge wurden um die Hälfte gekürzt. In... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2023
- 2 AZR 17/23 -

Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp Chatgruppe möglich

Beleidigung in Chatgruppe rechtfertigt Kündigung

Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeits­verhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeits­erwartung berufen.

Der bei der Beklagten beschäftigte Kläger gehörte seit 2014 einer Chatgruppe mit fünf anderen Arbeitnehmern an. Im November 2020 wurde ein ehemaliger Kollege als weiteres Gruppenmitglied aufgenommen. Alle Gruppenmitglieder waren nach den Feststellungen der Vorinstanz „langjährig befreundet“, zwei miteinander verwandt. Neben rein privaten Themen äußerte sich der Kläger - wie auch... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2023
- 80 K 26/22 OL -

Bloßer Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt bei unverzüglicher Löschung kein Dienstvergehen dar

Verhängte Geldbuße von 1.000 € unzulässig

Der bloße Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt jedenfalls dann kein Dienstvergehen dar, wenn der Beamte die Dateien sofort löscht. Die Verhängung einer Geldbuße von 1.000 € ist dann unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2022 erhielt ein Beamter in Berlin eine Disziplinarverfügung, mit der gegen ihn eine Geldbuße von 1.000 € verhängt wurde. Dem Beamten wurde vorgeworfen, im Besitz zweier Videodateien mit fremdenfeindlichen und diskriminierenden Inhalt gewesen zu sein. Zudem wurde ihm vorgeworfen, von einem Freund über WhatsApp ein fremdenfeindliches... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.11.2022
- 2 A 3031/21 -

Aktive Teilnahme an Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalt rechtfertigt Entlassung aus dem Soldatenverhältnis

Fehlende Distanzierung zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes

Die aktive Teilnahme an einer Chatgruppe mit rechtextremen Inhalt kann die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis nach sich ziehen. Denn dadurch zeigt der Soldat eine fehlende Distanzierung zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 wurde ein Soldat auf Zeit aus dem Soldatenverhältnis entlassen, weil er zwischen März 2019 und Oktober 2020 Mitglied einer Chatgruppe bei WhatsApp mit dem Namen "Behinderte Spasties" war, in der rechtsradikale und rassistische Inhalte geteilt wurden. Der Soldat hatte selbst Inhalte in die Gruppe gepostet. Der Soldat war seit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.12.2021
- 28 VA 1/21 -

Keine wirksame Zustellung eines Scheidungsantrags aus Kanada per WhatsApp

Anerkennung einer ausländischen Entscheidung setze sowohl die rechtzeitige als auch die ordnungsgemäße Zustellung voraus

Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Auslands­zustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb den Antrag auf Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils zurück.

Der Antragsteller begehrt die Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils. Die Antragsgegnerin ist Deutsche, der Antragsteller Kanadier. Die Beteiligten hatten in Kanada geheiratet; dort lag auch ihr letzter gemeinsamer Aufenthaltsort, bevor die Antragsgegnerin nach der Trennung nach Deutschland zurückkehrte. Der Antragsteller trägt vor, er habe bei dem zuständigen kanadischen Gericht... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.07.2021
- 21 Sa 1291/20 -

Äußerungen in vertraulichem WhatsApp-Chat kein Kündigungsgrund

Arbeitsverhältnis wurde jedoch gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins, die der Verein wegen sehr herabwürdigender und verächtlicher Äußerungen über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem Chat ausgesprochen hatte, für unwirksam erklärt. Das Landes­arbeits­gericht hat aber das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.

Der Verein ist überwiegend in der Flüchtlingshilfe tätig. Mitglieder des Vereins sind der Landkreis, verschiedene Städte und Gemeinden sowie einige Vereine. Die Arbeit des Vereins wird in erheblichem Umfang ehrenamtlich unterstützt. Im Zuge der Kündigung eines anderen Beschäftigten erhielt der Verein Kenntnis von einem über WhatsApp geführten Chat zwischen dem technischen Leiter,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2020
- 2 L 2370/20 -

Polizeibeamten kann Führung der Dienstgeschäfte wegen Mitgliedschaft in rechtsextremer Chat-Gruppe verboten werden

Mitgliedschaft in rechtsextremen WhatsApp-Gruppen begründet Verdacht auf demokratischer Grundordnung entgegenstehender Gesinnung

Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in mehreren WhatsApp-Gruppen ist rechtmäßig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit den gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag der Polizistin im Eilverfahren abgelehnt.

Der Polizeibeamtin war durch das zuständige Polizeipräsidium vorgeworfen worden, Mitglied in mehreren rechtsextremen Chatgruppen zu sein. Ihr war deswegen mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden. Das Gericht hat dieses Verbot bestätigt und zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Das Polizeipräsidium habe das Amtsführungsverbot zu Recht auf den Verdacht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 19.10.2020
- 3 K 2398/20 -

Entlassung eines Polizeianwärters wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe mit national­sozialistischen, antisemitischen, rassistischen, gewalt­verharmlosenden und frauenverachtenden Inhalt

Fehlende Distanzierung von Kommentaren begründet Zweifel an charakterlicher Eignung

Die Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in denen national­sozialistische, antisemitische, rassistische, gewalt­verharmlosende und frauenverachtende Kommentare getätigt werden, rechtfertigt die Entlassung eines Polizeianwärters gemäß § 23 Abs. 4 BeamtStG. Die fehlende Distanzierung von den Kommentaren begründen Zweifel an der charakterlichen Eignung des Polizeianwärters. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 wurde ein Polizeimeisteranwärter in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen. Hintergrund dessen war, dass der Anwärter Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der zwar auch ausbildungs- und freizeitrelevante Nachrichten ausgetauscht wurden, aber auch solche mit nationalsozialistischen, antisemitischen,... Lesen Sie mehr



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