wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.09.2018
1 Ws 71/18 -

Erlaubnis von Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal darf nicht von Stellungnahme der Ver­fahrens­beteiligten abhängig gemacht werden

Schutz des Per­sönlich­keits­rechts des Angeklagten durch Anonymisierung

Der Vorsitzende Richter darf die Erlaubnis von Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal nicht von der Stellungnahme der Ver­fahrens­beteiligten abhängig machen. Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft und Verteidiger müssen Aufnahmen grundsätzlich hinnehmen. Das Per­sönlich­keits­recht des Angeklagten kann durch eine Anonymisierung geschützt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vorsitzende Richter einer Strafkammer des Landgerichts lehnte im Juni 2018 Foto- und Filmaufnahmen vor Beginn des ersten Verhandlungstages ab. Zwei Männer wurden angeklagt, eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben. Der Vorsitzende Richter begründete sein Verbot damit, dass es sich nur um einen kurzen Termin handele und er nicht die Zeit habe, die Stellungnahme aller Verfahrensbeteiligten zu den beabsichtigten Foto- und Filmaufnahmen einholen zu können. Ein Journalist hielt das Verbot für unzulässig und legte daher gegen das Verbot Beschwerde ein.

Unverhältnismäßiges Verbot der Foto- und Filmaufnahmen

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Journalisten. Das Verbot der Foto- und Filmaufnahmen habe in unverhältnismäßiger Weise in die Rundfunkfreiheit eingegriffen. Es habe nicht der Stellungnahme sämtlicher Verfahrensbeteiligter zu den geplanten Aufnahmen bedurft. Die Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft und Verteidiger habe eine Prozessberichterstattung mit Foto- und Filmaufnahmen ihrer Person grundsätzlich hinzunehmen. Eine Ausnahme bestehe bei einer Gefährdungslage. Das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten könne wiederum mittels einer Anonymisierung gewährleistet werden. Die Anordnung einer Anonymisierung habe daher ein milderes Mittel als ein generelles Verbot der Bildaufnahmen dargestellt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Medienrecht | Presserecht | Strafprozeßrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 698
NJW-Spezial 2018, 698

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28084 Dokument-Nr. 28084

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28084

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung