Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006
- I-3 Wx 64/06 -
Wohnungseigentümer darf Rottweiler nicht frei im Hof herumlaufen lassen
Andere WEG-Eigentümer werden beeinträchtigt
Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen, können die übrigen Eigentümer dies untersagen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihnen gehört jeweils eine Wohnung. Zu den Wohnungen gehört als
WEG-Eigentümer können Unterlassung verlangen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Nachbarn recht. Gemäß §§ 1004 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG habe es der Hundehalter zu unterlassen, den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2007
Quelle: ra-online
- Eigentümerversammlung kann Hundehaltung beschränken
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.11.2003
[Aktenzeichen: 2 W 165/03]) - Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei umherlaufen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2008
[Aktenzeichen: 14 Wx 22/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4565
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4565
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.