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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rottweiler“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.08.2022
- 11 U 34/21 -

Hundebiss: Die eigene sog. Tiergefahr ist nicht schadensmindernd anzurechnen

Tiergefahr des Halters des Weimaraners tritt vollständig hinter die Tiergefahr des Halters des Rottweilers zurück

Der Halter eines angeleinten Weimaraners muss sich die eigene sog. Tiergefahr nicht schadensmindernd anrechnen lassen, wenn sein Hund ohne vorheriges auffallendes Verhalten von einem sich losreißenden Rottweiler gebissen wird. Die Tiergefahr des Halters des Weimaraners tritt vollständig hinter die Tiergefahr des Halters des Rottweilers zurück, betonte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) und bestätigte die landgerichtliche Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz.

Der Kläger ging Anfang März 2018 gegen 20 Uhr mit seinem Weimaraner Rüden in der Umgebung von Mainz spazieren. Er begegnete der Beklagten und ihrem Rottweiler. Ob der Rottweiler den Weimaraner biss, ist zwischen den Parteien streitig. Im Anschluss an die Begegnung wurde der klägerische Hund über einen Monat hinweg tierärztlich behandelt. Der Kläger verlangt nunmehr Ersatz der Tierarztkosten in Höhe von knapp 3.000 €, 1.000 € Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall infolge der Betreuung des Hundes, insgesamt gut 5.000 €. Er behauptet, der Rottweiler habe sich losgerissen, ihn umgeworfen und seinen Hund durch Bisse in den Hals verletzt. Die Beklagte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.11.2015
- 5 B 925/15 -

Zweijähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt: Von einem Rottweiler ausgehende Gefahr rechtfertigt Einschläferung

Eilantrag gegen die Anordnung der Einschläferung des Hundes ohne Erfolg

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat die Einschläferung des Rottweilers "Pascha" bestätigt und damit einen hiergegen gerichteten Eilantrag der Halterin des Hundes abgelehnt. Die Stadt Duisburg hatte die Einschläferung nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes angeordnet, nachdem der Hund eine Familie angegriffen und dabei ein zweijähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt hatte.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Rottweiler "Pascha" am 6. Juli 2015 am Rheindeich in Duisburg eine Familie angegriffen. Bei dem Angriff wurden dem Kind der Familie große Teile der Kopfhaut abgerissen, daneben erlitt es teils schwere Bisswunden an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist ebenso wie die Vorinstanz zu dem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 11.07.2011
- 1 B 101/11 -

Anordnung des Leinenzwangs für mehrfach auffällig gewordenen Rottweiler gerechtfertigt

Beeinträchtigung und Belastung durch Leinenzwang für den Hund nur gering

Die Anordnung eines Landkreise, dass eine Hundehalterin, deren Rottweiler zuvor mehrfach andere Hunde gebissen hatte, ihren Hund außerhalb der Wohnung ständig nur mit einer maximal drei Meter langen Leine halten darf, ist zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.

Der nicht angeleinte Hund der Antragstellerin hatte in der Vergangenheit mehrfach andere Hunde gebissen, sodass sie tierärztlich behandelt werden mussten, obwohl die Antragstellerin als Hundehalterin anwesend gewesen war. Daraufhin verfügte der Landkreis Göttingen, dass der Hund der Antragstellerin außerhalb der ausbruchsicheren Wohnung ständig angeleint zu führen sei, die Leine eine... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2010
- 10 BV 06.3053 -

BayVGH: Hunde mit bestandenem Wesenstest unterliegen nicht dem Leinenzwang

Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt sind und den sog. Wesenstest bestanden haben

Kampfhunde, die den so genannten Wesenstest bestanden haben, dürfen ohne Leine herumlaufen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Obwohl ihr Hund den sog. Wesenstest bestanden hatte, waren die Halter eines Rottweilers verpflichtet worden, ihren Hund an der Leine zu führen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob die allein auf die Zugehörigkeit zu der Hunderasse Rottweiler gestützten behördlichen Anordnungen zur Hundehaltung auf. Zugleich betonte er, dass in der Regel eine konkrete Gefahr für Leib und Leben Dritter besteht, wenn - unabhängig von ihrer Rasse - große Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei umherlaufen,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23.09.2010
- 6 L 295/10 -

VG Aachen: Hundehaltern kann die Haltung von Rottweilern verboten werden

Ungefährlichkeit des Hundes für Dritte nicht gewährleistet

Wird ein Rottweiler mehrfach auffällig in seinem Verhalten, darf eine Stadt die nach dem Landeshundegesetz erforderliche Erlaubnis zum Halten eines Rottweilers widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Rottweiler mehrfach auffällig geworden, auf Fußgänger und Radfahrer losgelaufen und hatte bereits einen Radfahrer und einen Dackel gebissen.Bei einem weiteren Vorfall wurde die Hundehalterin von ihrem Hund zu Boden gerissen, als dieser sich auf einen Kinderwagen stürzen wollte. Nach Ansicht der Stadt bietet die Hundehalterin nicht... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2010
- 14 A 1847/09 -

OVG: Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler zulässig

Bestand der Rottweiler soll im Gemeindegebiet verringert werden

Wer Besitzer des Hundetyps Rottweiler ist, der darf davon ausgehen, dass die Hundesteuer erhöht wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit hatten die Kläger sich als Hundehalter gegen die erhöhte Besteuerung ihrer Rottweiler nach der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung gewandt.Das Gericht hat im Wesentlichen ausgeführt, dass der Satzungsgeber von einer abstrakten Gefährlichkeit des Hundetyps Rottweiler ausgehen dürfe. Angesichts des in Nordrhein-Westfalen vorhandenen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.08.2007
- 9 K 3426/04 -

Verwaltungsgericht Münster bestätigt erhöhte Hundesteuer für Rottweiler

Hunde der Rasse "Rottweiler" dürfen als sogenannte gefährliche Hunde in Gescher entsprechend der örtlichen Hundesteuersatzung mit dem erhöhten jährlichen Steuersatz von 240,00 Euro statt 36,00 Euro belegt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.

Die Kläger, Halter eines Rottweilers, hatten in ihrer Klage darauf verwiesen, die in der Hundesteuersatzung erfolgte Aufnahme der Hunderasse "Rottweiler" in eine Liste von Hunden, deren Gefährlichkeit unwiderleglich vermutet werde, verstoße gegen den auch im Steuerrecht zu beachtenden Gleichheitsgrundsatz. Der Rat habe sich bei Erlass der Hundesteuersatzung an dem im Jahre 2003 in Kraft... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006
- I-3 Wx 64/06 -

Wohnungseigentümer darf Rottweiler nicht frei im Hof herumlaufen lassen

Andere WEG-Eigentümer werden beeinträchtigt

Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen, können die übrigen Eigentümer dies untersagen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihnen gehört jeweils eine Wohnung. Zu den Wohnungen gehört als Gemeinschaftseigentum der Hofbereich. Ein Wohnungseigentümer hatte sich einen Rottweiler angeschafft und ihn unangeleint und ohne Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen Eigentum umherlaufen lassen. Der Nachbar verlangte gerichtlich, dass der Hund nur noch angeleint... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.02.2007
- 10 B 426/07 -

Gefahr für Menschen oder Tiere - VG Hannover bestätigt Tötungsanordnung für Rottweiler mit "negativen Verhaltensmerkmalen"

Hund stellt Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag gegen die Tötungsanordnung der Region Hannover im Fall des Rottweilers "Uncas" abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigen die negativen Verhaltsmerkmale des Hundes die Tötungsanordnung.

Die Region Hannover verfügte mit Bescheid vom 17. Januar 2007 die Tötung des Rottweilers unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Uncas hatte im Oktober 2006 seinen Halter angefallen und tödlich verletzt. Ein im Dezember 2006 durchgeführter Wesenstest wurde abgebrochen, weil sich Uncas nur mit seinem Maulkorb beschäftigte. Im Anschluss an den abgebrochenen Wesenstest sprang er mehrfach... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2004
- 2 Ss 94/04 -

Verurteilung eines Hundehalters wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin

Mit Beschluss vom 21. April 2004 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Revision eines 35jährigen Hundehalters gegen seine strafgerichtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verworfen.

Am frühen Nachmittag des 14. Juli 2002 wollte der Angeklagte seine beiden 7 und 8 Jahre alten Hündinnen (ein Rottweiler-/Dobermann-Mischling und ein Berner Sennenhund/Border-Collie Mischling) in Ravensburg auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf einer Wiese ihr „Geschäft“ verrichten lassen. Dabei gab er den Urteilsfeststellungen zufolge dem Ziehen der Hunde, die die Örtlichkeit... Lesen Sie mehr