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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gemeinschaftsflächen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.01.2020
- VIII ZR 328/19 -

BGH: Unangeleintes frei Herumlaufenlassen zweier Hunde entgegen der Hausordnung und trotz mehrerer Abmahnungen rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters

Vorliegen einer erheblichen Verletzung mietvertraglicher Pflichten

Lässt ein Wohnungsmieter zwei Hunde entgegen der Hausordnung frei auf den Gemein­schafts­flächen herumlaufen und setzt er dieses Verhalten trotz mehrerer Abmahnungen fort, so liegt eine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten vor. Dem Mieter kann in diesem Fall fristlos gekündigt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung in Berlin im Februar 2019 vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Hintergrund dessen war, dass die Mieter entgegen der Hausordnung ihre beiden Hunde frei auf den Gemeinschaftsflächen, wozu auch ein Kinderspielplatz gehörte, herumlaufen ließen. Da sie dieses Verhalten trotz mehrerer Abmahnungen fortgesetzt haben, wurde ihnen schließlich von der Vermieterin fristlos gekündigt. Nachdem das Landgericht Berlin das Räumungsurteil des Amtsgerichts bestätigt hatte, musste sich der Bundesgerichtshof auf Betreiben der Mieter mit dem Fall beschäftigen.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.11.2019
- 2-13 S 103/18 -

Kein Recht eines Wohnungseigentümers zum Betreten einer Sonder­nutzungs­fläche zwecks Erreichens einer "gefangenen" Gemeinschaftsfläche

Für Gemeinschaftsfläche bestand keine bestimmte Nutzungsart

Ist eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Fläche erreichbar, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, besteht für einen Wohnungseigentümer kein Betretungsrecht zum Erreichen der "gefangenen Fläche", wenn für sie keine bestimmte Nutzungsart vorgesehen ist. In diesem Fall besteht nur ein Betretungsrecht wegen Vornahme von Instandsetzungs- bzw. In­stand­haltungs­arbeiten. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungseigentümer im Jahr 2018 vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen einen anderen Wohnungseigentümer. Hintergrund dessen war, dass der Kläger über die dem Beklagten zugewiesenen Sondernutzungsfläche eine Gemeinschaftsfläche erreichen wollte. Diese Fläche war nur über die Sondernutzungsfläche des Beklagten erreichbar und war nach der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 28.02.2019
- 484 C 18186/18 WEG -

Wohnungseigentümer kann Installation von Überwachungskameras untersagt werden

Bei Installation von Wildcams kann im Einzelfall eine das Maß des Zulässigen überschreitende Beeinträchtigung vorliegen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass auch die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, im konkreten Einzelfall unzumutbar sein kann.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kläger und Beklagter sind Eigentümer je einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in München-Berg am Laim. Im Juli 2018 installierte der Beklagte am Balkon der ihm zugehörigen Wohnung in zehn Metern Höhe eine Überwachungskamera, welche auf die Gemeinschaftsflächen des Gemeinschaftsgartens gerichtet war. Auf Verlangen der Miteigentümer... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.07.2015
- 2-09 S 11/15 -

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft darf Anleinzwang für Hunde und Katzen beschließen

Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft darf beschließen, dass Katzen und Hunde auf den Gemein­schafts­flächen nicht frei herumlaufen dürfen. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft folgenden Punkt in der Hauordnung aufzunehmen: "Es ist untersagt, Katzen und Hunde auf dem Gemeinschaftsgelände frei herumlaufen zu lassen". Eine katzenhaltende Wohnungseigentümerin hielt den Beschluss für unzulässig und erhob daher Klage. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 23.10.2014
- 113 C 19711/13 -

Hund muss auf Gemeinschafts­flächen einer Eigentumswohnanlage nicht angeleint werden

Nicht angeleinter Hund beeinträchtigt Miteigentümer nicht in ihrem Eigentumsrecht

Ein freilaufender Hund beeinträchtigt nicht das Recht eines Wohnungseigentümers, sein Eigentum ungestört nutzen zu können. Dies entschied das Amtsgericht München.

Der Kläger des zugrunde liegenden ist Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Stadtteil Perlach in München. Er bewohnt seine Eigentumswohnung selbst. Die Beklagten sind seit Juli 2012 Mieter einer Wohnung in derselben Anlage. Die Mieter halten mit Genehmigung der Eigentümergemeinschaft und ihrer Vermieter den Hund Ara. Ara ist ca. 28 Kilogramm schwer und hat eine Schulterhöhe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 31.07.2008
- 38 C 1858/08 -

Blumentöpfe, Blumenschmuck und üppige Dekorationen im Treppenhaus und auf Gemein­schafts­flächen sind nicht erlaubt

Zur Nutzung von Gemein­schafts­flächen - Gestaltungsrechte der Mieter haben Grenzen

In einem Mehrfamilienhaus sind Mieter nicht berechtigt, im Treppenhaus, Eingangsbereich und Gemeinschaftsgarten zahlreiche üppige Gestaltungs- und Blumenschmuck-Arrangements anzubringen. Eine solche Nutzung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus und ist damit unzulässig. Die Nutzung von Gemein­schafts­flächen darf andere Mieter vom Gebrauch nicht ausschließen. Dies entschied das Amtsgericht Münster.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine in einem Mehrparteienhaus wohnende Erdgeschoss-Mieterin die gemeinsam genutzten Flächen des Gebäudes mit einer Vielzahl verschiedenster Gestaltungselemente "verschönert". Im Flur und Treppenaufgang hängte bzw. stellte sie etliche Dekorationsgegenstände auf, unter anderem eine türkisfarbene alte Nähmaschine. Die Lampen an der Außentreppe montierte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.1996
- 3 Wx 88/96 -

Regelmäßiges Abstellen von Müll im Hausflur ist verboten

Hausflur ist Gemeinschaftsfläche

Der Hausflur ist eine Gemeinschaftsfläche, die die Hausbewohner nur begrenzt für eigene Zwecke nutzen dürfen. Daher müssen Mülltüten in der Wohnung aufbewahrt werden. Dies hat das Oberlandegericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte der Miteigentümer einer Wohnanlage regelmäßig einen gefüllten Müllbeutel und gelegentlich auch andere Abfälle vor die Haustür in den gemeinsamen Eingangsbereich. Da er im Erdgeschoss wohnte, mussten alle Nachbarn an dem Müll vorbei. Der Müll war für Menschen, die das Haus betraten oder verließen nicht zu übersehen. Nachdem der Miteigentümer sich weigerte,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006
- I-3 Wx 64/06 -

Wohnungseigentümer darf Rottweiler nicht frei im Hof herumlaufen lassen

Andere WEG-Eigentümer werden beeinträchtigt

Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen, können die übrigen Eigentümer dies untersagen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihnen gehört jeweils eine Wohnung. Zu den Wohnungen gehört als Gemeinschaftseigentum der Hofbereich. Ein Wohnungseigentümer hatte sich einen Rottweiler angeschafft und ihn unangeleint und ohne Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen Eigentum umherlaufen lassen. Der Nachbar verlangte gerichtlich, dass der Hund nur noch angeleint... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 12.12.2005
- 6 C 430/05 -

Fahrradanhänger für Kinder darf im Hof stehen

Anhänger muss nicht jedes Mal in den Keller gebracht werden

Mieter dürfen Fahrradanhänger, die sie für ihre Kinder benötigen, im Hof abstellen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Im Fall stellte eine Berliner Familie mit zwei Kindern einen Fahrradanhänger für Kinder im Hof des Miethauses ab. Das etwas sperrige Gefährt wollten sie nicht nach jeder Benutzung in den Keller bringen. Das störte den Vermieter. Er untersagte der Familie, den Fahrradanhänger weiterhin im Hof zu parken. Andere Mieter würden durch die "Kutsche" gestört.Vor dem Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2006
- V ZR 46/06 -

Werbung muss aufgesammelt werden - Bundesgerichtshof stärkt Schutz vor ungewollter Werbung

BGH vermittelt zwischen Hauseigentümer- und Mieterinteressen

Überzähliges Werbematerial, das in Hauseingängen oder Treppenhäusern abgelegt wurde, muss vom Austräger auch wieder eingesammelt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Ein Hauseigentümer muss die Werbung im Interesse der Mieter zwar dulden, aber nur solange wie hierdurch keine Vermüllung entsteht. Aus dem Urteil geht auch hervor, dass Mieter einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abstellen dürfen, wenn die Besitzer hierauf angewiesen sind und die Flurgröße das Abstellen zuläßt.

Im Fall klagte ein Hauseigentümer gegen einen Münchener Verlag, der jährlich ein Branchenbuch herausgibt. Das Branchenbuch enthält kostenfreie und kostenpflichtige Einträge Gewerbetreibender und die Telefonnummern von Behörden, Stadtpläne und Straßenverzeichnisse. Es ist DIN A 4 groß und etwa 3,5 cm dick. Es passt daher nicht in den gewöhnlichen Hausbriefkasten. Daher legte der Verlag... Lesen Sie mehr




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