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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hofnutzung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.05.2018
- 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -

Vorschriften zur Abgabepflicht land­wirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

Kopplung der Rente an Pflicht zur Abgabe eines land­wirtschaftlichen Hofs greift faktisch in Eigentumsfreiheit ein

Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines land­wirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein. Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Darüber hinaus darf die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden. Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundes­verfassungs­gerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss die einschlägigen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt, den Verfassungs­beschwerden eines Landwirtes und der Ehefrau eines Landwirtes stattgegeben und die Verfahren unter Aufhebung der Gerichts­entscheidungen an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.

Die Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische Altersvorsorge der Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland. Sie ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Dieses sieht die Abgabe des landwirtschaftlichen Hofs als eine der Voraussetzungen eines Rentenanspruchs vor.Die Beschwerdeführerin in dem Verfahren 1 BvR 97/14 ist im Jahr 1944 geboren und mit einem im Jahr 1940 geborenen Land- und Forstwirt verheiratet. Als Ehegattin eines landwirtschaftlichen Unternehmers gilt sie gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 ALG als Landwirt. Den Rentenantrag der... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.04.2018
- 10 W 63/17 -

Hoferbe kann auch nach Verlust der Hofeigenschaft zum Alleinerben werden

Im notariellen Erbvertrag enthaltene Hoferbenbestimmung sieht Hoferben auch nach Verlust der Hofeigenschaft als Rechtsnachfolger des Erblassers

Eine Hoferbenbestimmung kann bedeuten, dass ein zum Hoferben bestimmter Rechtsnachfolger Alleinerbe des Erblassers werden soll, wenn der landwirtschaftliche Betrieb die Hofeigenschaft im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) verliert. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn ab.

Der im Januar 2016 im Alter von 93 Jahren verstorbene Erblasser war Eigentümer eines Hofes in Hövelhof, der im Grundbuch als Hof im Sinne der HöfeO verzeichnet war. Zum Hof gehörte ursprünglich eine landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 100 ha, auf der der Erblasser vorwiegend Ackerbau betrieb. Seit den 1970er Jahren verkaufte der Erblasser Ackerflächen, so dass zu seinem Betrieb zuletzt... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2013
- V ZR 85/12 -

Zum Ankaufsrecht des Landes für begrünte private Innenhöfe im früheren Ostteil von Berlin

Bundesgerichtshof klärt Ankaufsbedingungen

Das Verkehrs­flächen­bereinigungs­gesetz gibt öffentlichen Nutzern privater Grundstücke einen gesetzlichen Anspruch auf Verkauf von vor der Wiedervereinigung in Anspruch genommenen Flächen zu einem festgelegten Preis. Der Bundesgerichtshof hat vor diesem Hintergrund das Ankaufsrecht und die Ankaufsbedingungen des Landes für begrünte private Innenhöfe im früheren Ostteil von Berlin geklärt.

Den Beklagten des zugrunde liegenden Streitfalls gehört ein älteres Miethaus mit einem Innenhof im Bezirk Pankow von Berlin. Der Innenhof war ursprünglich vollständig von dem Miethaus der Beklagten und den angrenzenden Miethäusern anderer Eigentümer umgeben. Im Jahr 1982 wurde im Rahmen einer damals so genannten Volkswirtschaftlichen Masseninitiative (VMI) eine Reihe von privaten Innenhöfen... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.05.2011
- 67 S 70/11 -

Vermieter kann Erlaubnis über das Abstellen von Fahrrädern im Hof jederzeit widerrufen

Kinder dürfen ihre Fahrräder nicht länger im Hof abstellen

Wird vom Vermieter die Erlaubnis erteilt, dass Fahrräder im Hof des Grundstücks abgestellt werden dürfen, so kann diese Erlaubnis jederzeit widerrufen werden. Vor allem, wenn eine schriftliche Fixierung der Erlaubnis nicht vorgenommen wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine derartige Regelung innerhalb des Mietverhältnisses getroffen werden sollte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Vermieter gegen eine Mieterin, das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof des Grundstücks zu unterlassen. Kurz nach Beginn des Mietverhältnisses stellte der Vermieter der Mieterin auf deren Bitten einen Kellerraum zur Verfügung, damit diese dort Fahrräder für sich und ihre Kinder abstellen konnte. Nachdem die Mieterin geltend gemacht hatte, dass es für... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2008
- 14 Wx 22/08 -

Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft nicht frei umherlaufen

OLG: Großer Hund ist für kleine Kinder immer grundsätzlich gefährlich

Im gemeinsamen Garten einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft darf ein Hund nicht unangeleint umherlaufen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen großen Hund handelt und einige der Wohnungseigentümer kleine Kinder haben, die durch den Hund gefährdet werden könnten. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Die Antragsteller und die Antragsgegner dieses Verfahrens, zwei Ehepaare, bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Zweifamilienhaus in einer kleinen Gemeinde am Bodensee. Die Antragsteller wohnen im Obergeschoß, die Antragsgegner im Erdgeschoß. Für den gemeinsam genutzten Garten sind keine Sondernutzungsrechte begründet worden. 2007 schafften sich die Antragsgegner als Spielkameraden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006
- I-3 Wx 64/06 -

Wohnungseigentümer darf Rottweiler nicht frei im Hof herumlaufen lassen

Andere WEG-Eigentümer werden beeinträchtigt

Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen, können die übrigen Eigentümer dies untersagen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihnen gehört jeweils eine Wohnung. Zu den Wohnungen gehört als Gemeinschaftseigentum der Hofbereich. Ein Wohnungseigentümer hatte sich einen Rottweiler angeschafft und ihn unangeleint und ohne Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen Eigentum umherlaufen lassen. Der Nachbar verlangte gerichtlich, dass der Hund nur noch angeleint... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 12.12.2005
- 6 C 430/05 -

Fahrradanhänger für Kinder darf im Hof stehen

Anhänger muss nicht jedes Mal in den Keller gebracht werden

Mieter dürfen Fahrradanhänger, die sie für ihre Kinder benötigen, im Hof abstellen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Im Fall stellte eine Berliner Familie mit zwei Kindern einen Fahrradanhänger für Kinder im Hof des Miethauses ab. Das etwas sperrige Gefährt wollten sie nicht nach jeder Benutzung in den Keller bringen. Das störte den Vermieter. Er untersagte der Familie, den Fahrradanhänger weiterhin im Hof zu parken. Andere Mieter würden durch die "Kutsche" gestört.Vor dem Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Trier, Urteil vom 27.01.2006
- 7 C 402/05 -

Mieter hat keinen Anspruch auf Nutzung von Hof- oder Gartenflächen durch Gewohnheitsrecht

Mietvertrag wird nicht durch stillschweigende Duldung abgeändert

Wer sein Auto schon seit Jahren im Hof geparkt hat, ohne dass dies mietvertraglich vereinbart war, kann sich hierauf nicht berufen, wenn der Vermieter die kostenfreie Hofnutzung nicht mehr duldet. Das hat das Amtsgericht Trier entschieden.

Im Fall hatte ein Mieter - wie auch andere Mieter des Hauses - den Hof mit seinem Auto befahren und es dort ohne eine gesonderte Vergütung zu zahlen, unter einem schon vorhandenen Carport abgestellt. Der Vermieter hatte diese Nutzung seit Mietvertragsbeginn - über 30 Jahre lang - geduldet. Als der Vermieter das Haus an einen neuen Eigentümer verkaufte, war es mit dieser Nutzung vorbei.... Lesen Sie mehr




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