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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998
- 24 U 194/96 -
Sommerhitze: Gewerberaum-Mietvertrag kann bei Innentemperaturen von über 35 Grad Celsius gekündigt werden
Mieter eines Ladenlokals brauchen gesundheitgefährdende Hitze im Sommer nicht hinzunehmen
Muss der Mieter eines Ladenlokals in einem "gewöhnlichen" Sommer für mehrere Monate mit Innenraumtemperaturen von teilweise weit mehr als 35 Grad Celsius rechnen, berechtigt ihn dies zur fristlosen Mietvertragskündigung wegen Gesundheitsgefährdung. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Berufung auf das Arbeitsschutzrecht.
Danach sollen Raumtemperaturen in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten (vgl. DIN 1946 Teil 2). Grund für diese arbeitsschutzrechtliche Regel ist, dass eine konzentrierte Tätigkeit lediglich in einem gewissen behaglichen Temperaturbereich möglich ist. Auch sollen Innen- und Außentemperatur nicht so weit voneinander abweichen, dass bei Betreten bzw. Verlassen des Ladenlokals ein "Kälteschock" eintritt.
Arbeitsschutzrichtlinie ist bei Bewertung des Mietmangels zu berücksichtigen
Nach ständiger Rechtsprechung in Deutschland können die arbeitsschutzrechtlichen Temperaturwerte bei der Bewertung einer Überhitzung von Räumen als
Über 35 Grad Celsius Innenraumtemperatur im Sommer sind unzumutbar
Der in dem Prozess beauftragte Sachverständige war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass in dem Ladenlokal in einem gewöhnlichen
Gesundheitsgefährdung des Personals ist ein Mietmangel
Hinzu kam, dass ein Abluftschacht neben der Eingangtür des Ladens die sowieso schon hohe Temperatur durch ausströmende warme Abluft weiter erhöhte. Die Richter befanden, dass ein solcher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2011
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf (vt/we)
Jahrgang: 1998, Seite: 1217 MDR 1998, 1217 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1998, Seite: 1307 NJW-RR 1998, 1307 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 1998, Seite: 915 NZM 1998, 915 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1998, Seite: 622 ZMR 1998, 622
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Dokument-Nr. 11766
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