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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „DIN-Norm 1946“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2007
- 2 U 106/06 -

Übermäßige Erhitzung von Büroräumen aufgrund Sonneneinstrahlung stellt keinen Mangel dar

Sommerliche Hitze gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

Hitzen sich die Büroräume im Sommer aufgrund der Sonneneinstrahlung übermäßig auf, so ist darin kein Mangel der Mietsache zusehen. Denn die sommerliche Hitze gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin von Büroräumen von ihrer Vermieterin zu gewährleisten, dass in den angemieteten Büroräumlichkeiten bei einer Außentemperatur von 32°C die Innentemperatur 26°C nicht überschreitet wird bzw. bei höheren Temperaturen mindestens 6 °C unter der jeweiligen Außentemperatur liegt. Hintergrund dessen war es, dass in den Sommermonaten teilweise Spitzentemperaturen von 30.5°C erreicht wurden. Die Büroräume lagen direkt unter dem Dach und verfügten über großflächige Fenster. Zudem war das Großraumbüro mit einem Glasdach versehen. Die Mieterin berief sich auf einen Mietmangel sowie auf die Arbeitsstättenverordnung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 06.09.2004
- 164 C 6049/04 -

Mieter haben keinen Anspruch auf Innentemperatur von höchstens 26 Grad Celsius in Wohnung

Vermieter muss Mietwohnung nicht mit elektrischen Außenjalousien zum Schutz vor Sonne ausstatten

Das Amtsgericht Leipzig hat die Klage eines Mieters abgewiesen, der von seinem Vermieter bzw. der Hausverwaltung die Ausstattung sämtlicher Fenster in seiner Wohnung mit elektrischen Außenjalousien verlangt hatte. Er meinte, der Vermieter sei dazu verpflichtet, um eine Erhitzung der Räume auf über 26 Grad Celsius zu verhindern.

Der Mieter begründete seine Klage damit, dass seine Maisonettewohnung über großflächige Fenster verfüge, die nur mit innen angebrachten Sonnenschutzrollos ausgestattet sei. Das reiche zum Schutz vor der Sonne nicht aus. In den Sommermonaten heize sich die Wohnung täglich auf 30 bis 35 Grad Celsius auf und sinke auch nachts nicht unter 25 Grad. Deshalb sei die Wohnung in wesentlichen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998
- 24 U 194/96 -

Sommerhitze: Gewerberaum-Mietvertrag kann bei Innentemperaturen von über 35 Grad Celsius gekündigt werden

Mieter eines Ladenlokals brauchen gesundheitgefährdende Hitze im Sommer nicht hinzunehmen

Muss der Mieter eines Ladenlokals in einem "gewöhnlichen" Sommer für mehrere Monate mit Innenraum­temperaturen von teilweise weit mehr als 35 Grad Celsius rechnen, berechtigt ihn dies zur fristlosen Mietvertrags­kündigung wegen Gesundheits­gefährdung. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Berufung auf das Arbeitsschutzrecht.

Danach sollen Raumtemperaturen in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten (vgl. DIN 1946 Teil 2). Grund für diese arbeitsschutzrechtliche Regel ist, dass eine konzentrierte Tätigkeit lediglich in einem gewissen behaglichen Temperaturbereich möglich ist. Auch sollen Innen- und Außentemperatur nicht so weit voneinander abweichen, dass bei Betreten bzw. Verlassen des Ladenlokals... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.10.1994
- 7 U 132/93 -

Sommerhitze: Arbeitsplatztemperatur sollte 26 Grad nicht überschreiten

OLG Hamm zu Raumtemperaturgrenzen in gemieteten Gewerberäumen (Reisebüro)

Aufgrund von § 6 1 ArbStättVO i. V. mit der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6/1,3 und der DIN 1946 muss der Vermieter von Gewerberäumen gewährleisten, dass die Raumtemperatur in den Mieträumen bei Außentemperaturen von bis zu 32° C nicht höher als 26° C und bei höheren Außentemperaturen mindestens 6° C unter der Außentemperatur liegt. Dies geht aus einem Urteil des OLG Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann ein Ladenlokal gemietet und betrieb dort ein Reisebüro. Gegen den Vermieter machte er Ansprüche aufgrund einer angeblich mangelhaften Lüftungsanlage in dem Mietobjekt geltend. Infolge der Mängel der Anlage lägen die Temperaturen in seinem Ladenlokal jeweils 5-6° C über der Außentemperatur, was im Sommer zu Unzuträglichkeiten führe.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2007
- 30 U 131/06 -

Überhöhte Raumtemperatur als Mietmangel: Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

In der Regel keine Innentemperatur über 26° C

Auch eine überhöhte Raumtemperatur kann einen Mangel bei vermieteten Gewerberäumen darstellen, den der Vermieter beseitigen muss. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Das Oberlandesgericht Hamm hat den Vermieter einer Spielhalle dazu verurteilt, in den Automatenräumen dafür zu sorgen, dass bei einer Außentemperatur bis zu 32 Grad die Innentemperatur regelmäßig 26 Grad nicht übersteigt und bei höheren Außentemperaturen die Innentemperatur regelmäßig mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegt. Das Gericht in Hamm hat damit die Berufung des... Lesen Sie mehr



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