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Freitag, 31. März 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewerberaummietvertrag“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022
- 24 U 368/20 -

Ausschluss des Minderungsrecht unter Verweis auf Rück­zahlungs­anspruch in Geschäfts­raum­mietvertrag zulässig

Verbleib des Rück­zahlungs­anspruchs muss nicht ausdrücklich geregelt sein

Im Rahmen eines Geschäfts­raum­mietvertrags kann das Minderungsrecht aus § 536 BGB ausgeschlossen werden, soweit ein Rück­zahlungs­anspruch wegen überzahlter Miete verbleibt. Eine ausdrückliche Regelung zum Verbleib des Rück­zahlungs­anspruchs ist nicht erforderlich. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand seit dem Jahr 2019 vor dem Landgericht Wuppertal unter anderem Streit darüber, ob die Mieterin einer Lagerhalle ein Recht zur Mietminderung zusteht. Der Vermieter verneinte dies und verwies auf eine Regelung im Mietvertrag, die lautete: "Der Mieter kann […] die Miete [nicht] mindern. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadensersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels der Mietsache, den der Vermieter wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat, und andere Forderungen aus dem Mietverhältnis, soweit sie unbestritten,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2022
- 9 U 112/19 -

Mietminderung von 30 % bei erheblichem Kakerlakenbefall eines Modegeschäfts

Erhebliche Nachteile für Ruf des Geschäfts

Ein erheblicher Kakerlakenbefall in einem Modegeschäft kann erhebliche Nachteile für den Ruf des Geschäfts nach sich ziehen und rechtfertigt daher eine Mietminderung von mindestens 30 %. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen eines erheblichen Kakerlakenbefalls in einem Geschäft für Damenbekleidung in Baden-Württemberg kürzte der Mieter teilweise die Miete. Der Vermieter war damit nicht einverstanden und sprach daher im Januar 2019 wegen Zahlungsrückstände eine fristlose Kündigung aus und klagte schließlich auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume. Das... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.05.2022
- 8 U 90/21 -

Zulässige Umlage von Überwachungskosten auf Gewerbemieter

Keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB

Durch eine Klausel in den AGB eines Gewerbemietvertrags könne die Kosten für die Bewachung des Gebäudes auf die Mieter umgelegt werden, ohne dass es einer Bezifferung oder einer höhenmäßigen Begrenzung der Kosten bedarf. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin von Gewerberäumen in einem Ärztehaus in Berlin klagte im Jahr 2020 auf Rückzahlung von Betriebskosten für die Jahre 2014 bis 2016 in Höhe von über 73.000 €. Es ging dabei um die Kosten für die 24-Stunden-Bewachung des Gebäudes, welche mittels einer Klausel im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt wurden. Die Mieterin hielt die... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 22.10.2021
- 39 O 238/21 -

Corona-Pandemie: Ohne behördliche Schließungs­anordnung kein Recht des Mieters zur Kündigung des Gewerbe­miet­verhältnisses

Anspruch des Vermieters auf Vertragsstrafe wegen unzulässiger Betriebsschließung

Ist ein Gewerbe während der Corona-Pandemie nicht von einer behördlichen Schließungs­anordnung betroffen, besteht kein Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses nach § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB. Zudem steht dem Vermieter ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu, wenn der Gewerbemieter seinen Betrieb schließt und damit gegen die vertragliche Betriebspflicht verstößt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 stellte die Betreiberin mehrere Sanitätshäuser in Berlin den Betrieb in einer Filiale ein. Sie begründete dies mit einem Umsatzrückgang infolge der Corona-Pandemie. Da sich die Vermieter der Räume, in dem sich die Filiale befand, weigerten in Verhandlungen zu einer Vertragsanpassungen einzutreten, kündigte die Sanitätshausbetreiberin... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.12.2020
- 420 C 8432/20 -

Kein Mietnachlass bei nur kurzer coronabedingter Schließung

AG München gibt Klage einer Münchner Vermieterin statt

Das Amtsgericht München gab der Klage einer Münchner Vermieterin gegen eine Münchner Modeboutique auf Zahlung eines ausstehenden Mietanteils in Höhe von 2.234,82 Euro statt.

Die Beklagte ist seit 01.01.2001 Mieterin eines Ladens von ca. 78 qm Verkaufs- und ca. 6 qm Nebenfläche in München-Schwabing und betreibt dort eine Mode-Boutique. Im Jahr 2020 belief sich der monatliche Mietzins auf 4.469,64 Euro brutto zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 285,60 Euro. Die Beklagte kündigte der Klägerin mit E-Mail vom 23.03.2020 an, wegen der Schließungsanordnung... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 21.12.2020
- 31 O 5646/18 -

Fristlose Kündigung eines Gewerbemieters nach Äußerung "Entmieten durch Vergasen" in öffentlich einsehbarer Facebook-Gruppe

Vorliegen einer Beleidigung

In der Äußerung "Entmieten durch Vergasen" eines Gewerbemieters in einer öffentlich einsehbaren Facebook-Gruppe, stellt eine Beleidigung des Vermieters dar und rechtfertigt den Ausspruch einer fristlosen Kündigung. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 erhielt der Mieter von Gewerberäumen in München eine fristlose Kündigung wegen des Kommentars "Entmieten durch Vergasen" in einer öffentlich einsehbaren Facebookgruppe namens "M. Mieter*innenstammtisch". Hintergrund des Kommentars war ein Feuerwehreinsatz im Mietobjekt. Zudem war das Mietverhältnis durch mehrere seit Februar... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.07.2020
- 3 U 82/19 -

Fristlose Kündigung durch Mieter wegen wiederholt auftretender Mängel setzt vorherige Abmahnung voraus

Keine Erfolglosigkeit der Abmahnung bei steter Bemühung zur Mängelbeseitigung durch Vermieter

Eine fristlose Kündigung durch den Mieter wegen wiederholt auftretender Mängel setzt eine vorherige Abmahnung voraus. Eine solche ist nicht wegen voraussichtlicher Erfolglosigkeit gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 1 BGB entbehrlich, wenn der Vermieter jedes Mal um Mängelbeseitigung bemüht war. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Mieterin von Gewerberäumen in Brandenburg im Juli 2015 das Mietverhältnis fristlos. Hintergrund dessen war, dass es seit dem Jahr 2003 insgesamt zu 7 Wassereintritten kam, obwohl die Vermieter stets Mängelbeseitigungsarbeiten vorgenommen hatten. Die Mieterin begründete ihre Kündigung damit, dass die Vermieter nicht in der Lage seien, die Dichtigkeitsmängel... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.03.2021
- 2 U 13/20 -

Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Grundsätze der Verdachtskündigung können auf gewerbliche Mietrecht übertragbar

Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume. Die Grundsätze der Verdachtskündigung können auf das gewerbliche Mietrecht übertragen werden, so dass es hier nicht des Beweises einer schweren Pflichtverletzung bedarf. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gab aus diesen die Gründen die Räumungsklage der Vermieterseite statt.

Die Kläger, ein Ehepaar, hatten seit 2011 eine Gewerbefläche und Räume zum Betrieb eines Kfz-Handels an den Geschäftsführer der Beklagten vermietet. Nach Unstimmigkeiten 2015 schlossen die Parteien einen Vergleich, wonach das Objekt nunmehr von der Beklagten gegen Übernahme zahlreicher Verpflichtungen genutzt werden durfte. Weil verschiedene Verpflichtungen von der Beklagten nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2021
- 2 U 143/20 -

Coronabedingte Einschränkungen für Gewerberaumnutzung kein Mietmangel

Vertraglich vereinbarte Gebrauch der Mietsache weiterhin möglich

Die beschränkten Nutzungs­möglichkeiten von Gewerberäumen während des ersten Lockdowns stellen keinen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangel der Mietsache dar. Ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist möglich, aber im Urkundenprozess mit den dort zulässigen Beweismitteln nicht beweisbar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die gerichtliche Verurteilung zur vollen Mietzahlung bestätigt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin begehrt rückständige Gewerberaummiete für ein Geschäft in Bad Homburg für die Monate April, Mai und Juni 2020 während der Zeit des ersten Lockdowns. Aufgrund der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus war der beklagten Mieterin die Nutzung der Räume vom 18.3. bis 19.4.2020 unmöglich und in der Zeit vom 20.4.2020 an... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2020
- XII ZR 40/19 -

BGH: Bei Flächenabweichung unter 10 % setzt Mietminderung Vortrag zur Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache voraus

Flächenabweichung infolge von Umbauarbeiten stellt Mietmangel dar

Verringert sich infolge von Umbauarbeiten die Mietfläche, so stellt dies einen Mietmangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB dar. Bleibt die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % hinter der vertraglich vereinbarten Größe zurück, rechtfertigt dies ohne weiteres eine Mietminderung. Beträgt die Flächendifferenz dagegen unter 10 %, so muss der Mieter vortragen und gegebenenfalls beweisen, dass es aufgrund der Flächenabweichung zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache kommt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall betrieb eine Gewerbemieterin seit dem Jahr 2015 in den angemieteten Räumen eine Ballettschule. Im Mietvertrag war die Größe der Mietfläche mit ca. 300 qm vertraglich vereinbart. Nach Umbauarbeiten im Jahr 2016 verkleinerte sich die Mietfläche um ca. 10 qm. Die Mieterin leitete daraus ein Recht zur Mietminderung ab. Sie gab an, auf den fehlenden 10 qm vier... Lesen Sie mehr




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