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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.06.2005
- 3 U 11/05 -
Bankkunde muss fehlerhaft überwiesenen Geldbetrag zurückzahlen
Bank steht Anspruch auf Schadenersatz sowie Herausgabe des Gelbetrags aufgrund einer ungerechtfertigten Bereicherung zu
Erhält ein Bankkunde aufgrund einer fehlerhaften Überweisung einen Geldbetrag gutgeschrieben, muss er diesen regelmäßig wieder zurückzahlen. Der Bank steht insofern ein Schadenersatzanspruch zu, wenn der Bankkunde seine Pflicht zur Überprüfung der Herkunft des unerwarteten Geldbetrags verletzt. Zudem kann ein Anspruch auf Herausgabe wegen der ungerechtfertigten Bereicherung bestehen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2001 wurde einem Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften
Landgericht bejahte Herausgabeanspruch für hälftigen Betrag
Das Landgericht Lüneburg gab der Klage der
Oberlandesgericht bejahte Schadenersatzanspruch der Bank
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der
Kein Mitverschulden der Bank
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei ein etwaiges
Anspruch auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2015
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lüneburg, Urteil vom 25.11.2004
[Aktenzeichen: 1 O 368/02]
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Dokument-Nr. 21087
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