Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2016
- L 11 KR 888/15 -
Keine Beitragspflicht für Landesblindengeld in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Landesblindengeld dient speziell für behinderungsbedingte Mehraufwendungen und nicht der Deckung des gewöhnlichen Lebensbedarfs
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Landesblindengeld nicht beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, da es speziell für behinderungsbedingte Mehraufwendungen der Teilhabe an der Gesellschaft gezahlt wird und nicht, wie andere Einkünfte, den gewöhnlichen Lebensbedarf decken soll.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein 85jähriger Rentner aus Mannheim vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg erstritten, dass die IKK Classic sein
Kranken- und Pflegekasse erhöht Versicherungsbeiträge
Der Rentner ist freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert und erhält seit 2012 Blindenhilfe in Höhe von monatlich 234 Euro. Nachdem die Kranken- und Pflegekasse im Jahr 2013 Kenntnis hiervon erhielten, wurden die laufenden Versicherungsbeiträge um monatlich rund 30 Euro erhöht und für die Vergangenheit wurde eine Nachforderung von rund 200 Euro erhoben.
Blindengeld soll behinderungsbedingten Mehraufwand decken
Bereits vor dem Sozialgericht Mannheim hatte die Klage des Rentners Erfolg. Das Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim bestätigt und entschieden, dass das Landesblindengeld in der gesetzlichen Kranken- und
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2016
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22242
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22242
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.