wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 6. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2016
L 11 KR 888/15 -

Keine Beitragspflicht für Landesblindengeld in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Landesblindengeld dient speziell für behinderungs­bedingte Mehraufwendungen und nicht der Deckung des gewöhnlichen Lebensbedarfs

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Landesblindengeld nicht beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, da es speziell für behinderungs­bedingte Mehraufwendungen der Teilhabe an der Gesellschaft gezahlt wird und nicht, wie andere Einkünfte, den gewöhnlichen Lebensbedarf decken soll.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein 85jähriger Rentner aus Mannheim vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg erstritten, dass die IKK Classic sein Blindengeld nicht bei der Festsetzung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen darf.

Kranken- und Pflegekasse erhöht Versicherungsbeiträge

Der Rentner ist freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert und erhält seit 2012 Blindenhilfe in Höhe von monatlich 234 Euro. Nachdem die Kranken- und Pflegekasse im Jahr 2013 Kenntnis hiervon erhielten, wurden die laufenden Versicherungsbeiträge um monatlich rund 30 Euro erhöht und für die Vergangenheit wurde eine Nachforderung von rund 200 Euro erhoben.

Blindengeld soll behinderungsbedingten Mehraufwand decken

Bereits vor dem Sozialgericht Mannheim hatte die Klage des Rentners Erfolg. Das Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim bestätigt und entschieden, dass das Landesblindengeld in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig ist. Denn es deckt nicht, wie andere Einkünfte, den gewöhnlichen Lebensbedarf, sondern es wird gezahlt, um speziell behinderungsbedingte Mehraufwendungen zu decken. Blinde Menschen sollen die Möglichkeit haben, die für ihre Teilhabe an der Gesellschaft erforderlichen besonderen Mittel, wie z. B. blindengerechte Computer oder Lesehilfen anschaffen zu können. Blinden Menschen soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich trotz Blindheit mit ihrer Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2016
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22242 Dokument-Nr. 22242

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22242

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (2)

 
 
konadowski schrieb am 19.02.2016

Eine Schande, daß ein Rentner auch noch klagen muß,damit die IKK von einer Beitragserhebung absieht!!!!

Armin schrieb am 18.02.2016

Das ist ja mal widerwärtig so gegen einen Blinden vorzugehen! In Bezug auf die staatliche Krankenkasse ein sehr gutes Beispiel für den nicht bestehenden Rechtsstaat.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?