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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehraufwandsentschädigung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 17.03.2021
- 453 C 17734/20 -

Ersatz nur für den notwendigen Abschleppaufwand geschuldet

AG München zu den Kosten einer Fahrzeug-Abschleppung

Das Amtsgericht München gab der Klage eines Abschlepp­unternehmens aus dem Raum Fürstenfeldbruck gegen einen Münchner Autohalter auf Zustimmung zur Auszahlung des bei der Hinterlegungsstelle eingezahlten Betrages nur in Höhe von zweimal 207,50 Euro statt und wies die Klage im Übrigen ab.

Der Beklagte hatte am 21.02.2020 in München-Hasenbergl seine beiden PKWs in der Ladezone eines benachbarten Discounters geparkt. Der Filialleiter beauftragte daraufhin die Klägerin mit der Abschleppung der beiden Fahrzeuge und trat ihr die Ersatzansprüche gegen die jeweiligen Falschparker ab. Der Mitarbeiter der Klägerin startete die Anfahrt von deren Betriebshof und positionierte das Abschleppfahrzeug vor Ort, fertigte Fotos zur Beweissicherung, verlud das erste Fahrzeug und setzte es in eine wenige Fahrminuten entfernte Straße um. Dieser Einsatz war um 21.36 Uhr beendet. Das Abschleppfahrzeug kam um 21.54 Uhr wieder auf dem Betriebshof an. Um 21:32... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2020
- 4 S 2891/19 -

Teil­zeit­beschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Überstundenzuschlag für Klassenfahrt

Teilnahme einer verbeamteten Lehrkraft an Klassenfahrt gehört auch bei Teilzeitkräften zum normalen Schuldienst

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch teil­zeit­beschäftigte verbeamtete Lehrkräfte für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen können.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine an einem Gymnasium mit einer Quote von 13/25 teilzeitbeschäftigte Studienrätin nahm vom 21. bis 25. Juli 2014 gemeinsam mit einem vollzeitbeschäftigten Kollegen an einer Klassenfahrt nach Berlin teil. Auf ihren Antrag auf "gehaltsanteilige Vergütung von Mehrarbeit" bzw. "Zahlung von Vergütung für Mehrarbeitsunterrichtsstunden (MAU)"... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019
- 13 K 13256/17 -

Teil­zeit­beschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Mehr­arbeits­vergütung für die Teilnahme an Klassenfahrt

Besoldungsrecht sieht für Teilnahme an Studienfahrten keine Mehrarbeits- oder anderweitige zusätzliche Vergütung vor

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in Teilzeit beschäftigte Lehrerin keinen Anspruch auf eine Mehr­arbeits­vergütung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt hat.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin gegen die teilweise Rückforderung einer ihr zunächst für die Teilnahme an einer an einer Klassenfahrt gewährten Mehrarbeitsvergütung.Die Klägerin ist Studienrätin mit einem auf 13 Wochenstunden reduzierten Lehrdeputat. Für ihre Teilnahme an einer einwöchigen Studienfahrt erhielt sie auf ihren... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 14.06.2018
- B 9 BL 1/17 R -

Alzheimererkrankte können Anspruch auf Blindengeld haben

BSG zu den Voraussetzungen

Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, haben grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im vorliegenden Verfahren leidet die Klägerin an einer schweren Alzheimer-Demenz und kann deshalb Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten. Das beantragte Blindengeld nach dem BayBlindG lehnte der Beklagte ab.Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht der Klage stattgegeben. Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit zwar an die Vorinstanz zurückverwiesen.... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2017
- 2 K 168/16 -

Dienststelle ist erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Streifendienst

Polizeibeamten steht für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte nur Entfernungs­pauschale zu

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Streifenpolizisten an ihrer Dienststelle (Polizeirevier) eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des neuen ab 2014 geltenden steuerlichen Reisekostenrechts begründen. Dies hat zur Folge, dass Fahrtkosten vom Wohnort zur Dienststelle nur in Höhe der Entfernungs­pauschale abziehbar sind und Mehraufwendungen für Verpflegung bei dienstbedingter Auswärtstätigkeit eine ununterbrochene Abwesenheit von mindestens 8 Stunden von der Dienststelle erfordern.

Zu der bis 2013 geltenden Rechtslage war der Bundesfinanzhof der Auffassung, dass Polizeibeamte, die im Streifendienst tätig sind, typischerweise nicht über eine "regelmäßige Arbeitsstätte" (so der bisherige Begriff) verfügen. Sie konnten daher die Fahrtkosten zum Polizeirevier nach Dienstreisekostengrundsätzen (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer) berechnen und - bei dienstbedingter... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.12.2016
- L 15 BL 9/14 -

Blindengeld steht auch schwer dementen Menschen zu

Tatsächliches Anfallen von behinderungs­bedingten Mehraufwendungen für Erhalt von Leistungen nicht erforderlich

Nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz erhalten blinde Menschen zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen auf Antrag ein monatliches Blindengeld in Höhe von 579 Euro. Nicht erforderlich ist dabei, dass tatsächlich behinderungs­bedingte Mehraufwendungen anfallen. Für die Leistung muss die Blindheit durch eine medizinische Beurteilung nachgewiesen sein. Dieser Nachweis ist dann besonders schwierig, wenn die Betroffenen krankheitsbedingt nicht an der Untersuchung mitwirken können. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landes­sozial­gerichts hervor.

Die Klägerin leidet an einer schweren Alzheimer-Demenz und ist völlig hilflos, komatös und objektiv physisch und geistig nicht in der Lage, irgendetwas sinnvoll wahrzunehmen oder zu verarbeiten. Das zuständige Versorgungsamt lehnte den Antrag auf Blindengeld ab, weil es keinen medizinischen Nachweis dafür gebe, dass für die fehlende Wahrnehmung von optischen Reizen eine spezielle Schädigung... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2016
- L 11 KR 888/15 -

Keine Beitragspflicht für Landesblindengeld in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Landesblindengeld dient speziell für behinderungs­bedingte Mehraufwendungen und nicht der Deckung des gewöhnlichen Lebensbedarfs

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Landesblindengeld nicht beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, da es speziell für behinderungs­bedingte Mehraufwendungen der Teilhabe an der Gesellschaft gezahlt wird und nicht, wie andere Einkünfte, den gewöhnlichen Lebensbedarf decken soll.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein 85jähriger Rentner aus Mannheim vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg erstritten, dass die IKK Classic sein Blindengeld nicht bei der Festsetzung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen darf.Der Rentner ist freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert und erhält seit 2012 Blindenhilfe... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.12.2012
- 24 Ca 5430/12 -

Daimler: Kürzung pauschaler Mehrarbeitsvergütung und Streichung von Aufwandsentschädigung für freigestellten Betriebsrat rechtmäßig

Bisherige Regelungen verstoßen u.a. gegen das Vergünstigungsverbot

Die Klage eines freigestellten Betriebsrats der Daimler AG auf Zahlung einer Mehrarbeitspauschale in bisheriger Höhe und Aufwandsentschädigung wurde vom Arbeitsgericht Stuttgart abgewiesen.

Der klagende Arbeitnehmer hatte seit seiner Wahl zum Betriebsrat im Jahr 2006, wie alle Betriebsratsmitglieder, aufgrund einer im Grundsatz seit 1972 geltenden internen Richtlinie eine Mehrarbeitspauschale im Umfang von 8 Stunden pro Monat sowie seit seiner Freistellung im Jahr 2008 eine Aufwendungsersatzpauschale erhalten. Die Daimler AG strich mit Wirkung zum 01.02.2012 den Pauschalaufwendungsersatz... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012
- L 2 AS 397/10 -

Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

Bezieher von SGB II-Leistungen erhält für krankheitsbedingte Fehlzeiten kein Geld

Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der Anwesenheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt begründete seine Entscheidung damit, dass während der krankheitsbedingten Fehlzeiten weder ein Beschäftigungsverhältnis vorliege, noch tatsächliche Mehraufwendungen in dieser Zeit anfielen, die entschädigt werden müssten.Auch die Kosten für die Anschaffung von Arbeitskleidung (hier drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen)... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.09.2012
- VII ZR 193/10 -

Bauzeitverschiebung wegen Vergabeverzögerung nach Zuschlagsannahme mit veränderter Bauzeit: Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Mehrvergütung

Sofern Bauzeitänderung zweifelsfrei Gegenstand eines modifizierten Zuschlags ist, muss Leistung in neuer Bauzeit zu vereinbarten Preisen erbracht werden

Der Bundesgerichtshof hatte über Mehrvergütungsansprüche zu entscheiden, die ein Auftragnehmer geltend machen kann, dem in einem öffentlichen Vergabeverfahren der Zuschlag erst nach mehrmaliger Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist erteilt wurde.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Bauunternehmen, verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland eine Mehrvergütung aus einem Bauvertrag. Ihren Anspruch begründete sie damit, dass sie wegen der durch eine Verzögerung des Vergabeverfahrens bedingten Verschiebung der in der Ausschreibung vorgesehenen Bauzeit Mehrkosten gehabt habe. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.... Lesen Sie mehr