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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2015
- 3 K 25/15.KO -
Landesblindengeldgesetz verstößt nicht gegen Gleichheitsgrundsatz
Bezieher des neuen, geringeren Blindengeldes werden nicht gegenüber älteren Leistungsbeziehern benachteiligt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Landesblindengeldgesetz Rheinland-Pfalz in seiner Neuregelung vom 1. Mai 2003 nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bezog seit 1990 fortlaufend
Gesetzgeber darf ältere Leistungsbezieher besserstellen
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Die Klägerin, so die Richter, habe hierauf keinen Anspruch. Unter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Schwerst hirngeschädigte Kinder werden nicht länger vom Blindengeld ausgeschlossen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 11.08.2015
[Aktenzeichen: B 9 BL 1/14 R]) - Zu Unrecht gewährtes Blindengeld muss nicht immer zurückgezahlt werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.06.2012
[Aktenzeichen: 7 A 10286/12.OVG])
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Dokument-Nr. 21965
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