wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2015
3 K 25/15.KO -

Landes­blinden­geld­gesetz verstößt nicht gegen Gleichheits­grund­satz

Bezieher des neuen, geringeren Blindengeldes werden nicht gegenüber älteren Leistungsbeziehern benachteiligt

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Landes­blinden­geld­gesetz Rheinland-Pfalz in seiner Neuregelung vom 1. Mai 2003 nicht gegen den Gleichheits­grund­satz verstößt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bezog seit 1990 fortlaufend Blindengeld nach den nordrheinwestfälischen Bestimmungen, bis sie nach Rheinland-Pfalz verzog. Sie stellte im Juni 2014 einen Antrag auf Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz Rheinland-Pfalz. Danach steht blinden oder ihnen gleichgestellten Menschen ein Blindengeld in Höhe von 410 Euro zu; wer bereits im April 2003 Blindengeld bezogen hatte, erhält 529,50 Euro. Dies ist der Betrag, den das Landesblindengeldgesetz bis zur Leistungskürzung, die am 1. Mai 2003 in Kraft trat, für diesen Personenkreis als Zuwendung vorsah. Der beklagte Landkreis bewilligte der Frau 410 Euro. Hiermit war sie nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage mit dem Ziel, der Landkreis möge ihr ein Blindengeld von 529,50 Euro gewähren.

Gesetzgeber darf ältere Leistungsbezieher besserstellen

Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Die Klägerin, so die Richter, habe hierauf keinen Anspruch. Unter Blindengeld im Sinne des Landesblindengeldgesetzes sei die monatliche Zuwendung zu verstehen, die nach den rheinland-pfälzischen Bestimmungen gewährt werde oder gewährt worden sei. Der Landesgesetzgeber habe diejenigen, die im April 2003 ein Blindengeld von 529,50 Euro aufgrund der landesrechtlichen Bestimmungen erhalten hätten, von einer Leistungskürzung verschonen wollen. Da die Klägerin im April 2003 keine solche Leistung bezogen habe, gehöre sie nicht zu diesem Personenkreis. Dieses Verständnis verstoße auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es sei dem Gesetzgeber nicht verwehrt gewesen, diejenigen, die bis zur Gesetzesänderung das erhöhte Blindengeld erhalten und auf dessen Bezug vertraut hätten, besser zu stellen als diejenigen, die erst nach dem Inkrafttreten der Leistungskürzung Blindengeld nach den landesrechtlichen Bestimmungen beziehen würden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Benachteiligung | Blindengeld | Gleichbehandlungsgrundsatz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21965 Dokument-Nr. 21965

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21965

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung