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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 26.04.2012
- 9 O 757/10 -
Grundstückseigentümer haftet für Schäden an Pkw durch umgestürzten Baum
Eigentümer muss zweimal im Jahr Baumschau durch Fachmann durchführen lassen
Stürzt ein Baum auf einen geparkten Pkw, muss der Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen, wenn er den Baum nicht durch einen Fachmann ausreichend hat kontrolliert lassen. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte im Juli 2009 auf dem Hof des im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstücks in Quedlinburg eine Zitterpappel auf den dort parkenden Pkw des Klägers und zerstörte das Fahrzeug. Seinen Schaden am Pkw in Höhe von über 6.000 Euro verlangte der Autofahrer von dem Baumbesitzer erstattet.
Fachmann hätte bei Baumschau Vorschädigungen der Pappel erkannt
Zu Recht, wie das Landgericht Magdeburg entschied. Nach Auffassung des Gerichts muss der Eigentümer eines Baumes zweimal im Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand eine Sichtprüfung des Baumes durchführen lassen, die so genannte "Baumschau". Hierbei wird geprüft, ob der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2012
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
- Umstürzender Baum beschädigt PKW - Grundstücksbesitzer haftet nur bei Verschulden
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.09.1995
[Aktenzeichen: 4 U 1761/95]) - Amt muss Baum-Akte herausrücken: Bürgerin verlangt Information über die regelmäßige Kontrolle eines Baumes
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2010
[Aktenzeichen: VG 2 K 71.10])
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Dokument-Nr. 13588
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