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Landgericht Kleve, Urteil vom 07.06.2018
- 6 S 122/17 -
Kein Entschädigungsanspruch bei Flugannullierung aufgrund Streiks von Fluglotsen
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen
Fluggästen steht kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert, weil es wegen des Streiks von Fluglotsen zu Einschränkungen im Luftraum kommt. Die Fluggesellschaft kann sich in diesem Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Landgericht Kleve entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten zwei von einer
Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Flugannullierung
Das Landgericht Kleve bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Ihnen stehe kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 VO zu. Denn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2020
Quelle: Landgericht Kleve, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Geldern, Urteil vom 21.08.2017
- Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Flugverspätung nach Reaktivierung eines ursprünglich wegen Streikankündigung annullierten Fluges
(Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 18.12.2017
[Aktenzeichen: 4 C 1217/17 (2)]) - Kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung aufgrund Warnstreiks bei einem von Fluggesellschaft beauftragten Subunternehmer
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2019
[Aktenzeichen: 2-24 S 280/18])
Jahrgang: 2018, Seite: 1048 NJW-RR 2018, 1048 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2020, Seite: 78 RRa 2020, 78
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Dokument-Nr. 28790
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