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Landgericht Berlin, Urteil vom 07.11.1996
- 61 S 180/96 -
Staubentwicklung in einer Wohnung berechtigt zur Mietminderung von 25 %
Gericht ging von der Netto-Kaltmiete aus
Kommt es in einer Wohnung zu einer Staubentwicklung, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 25 % zu mindern. Auszugehen war dabei von der Netto-Kaltmiete. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Den Mietern einer Wohnung wurde fristlos gekündigt. Da sie jedoch erst einige Zeit nach der Kündigung auszogen, verlangten die
Anspruch auf Nutzungsentschädigung lag nicht vor
Das Landgericht Berlin entschied gegen die
Recht zur Mietminderung bestand
Aus Sicht des Landgerichts sei die Wohnung wegen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 1998, 28/rb)
Jahrgang: 1998, Seite: 28 WuM 1998, 28
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Dokument-Nr. 15575
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