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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Staubbelastung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.06.2015
- XII ZR 78/14 -

BGH: Ausschlagen des Angebots zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegen Staubentwicklung wegen Großbaustelle begründet Haftung des Vermieters

Beschädigung von Ware eines Gewerbemieters aufgrund Staubeinwirkung

Kommt es aufgrund einer Großbaustelle zu einer erheblichen Staubentwicklung und schlägt der Vermieter das Angebot des Bauunternehmers, Schutzmaßnahmen gegen die Staubentwicklung zu ergreifen aus, so haftet der Vermieter für Schäden, die an den Waren seines Gewerbemieters aufgrund der Staubeinwirkung entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Großbaustelle zur Errichtung einer U-Bahn kam es ab März 2010 zu einer erheblichen Staubentwicklung. Dies führte dazu, dass die Auslegware einer in der Nähe befindlichen Gewerbemieterin beschädigt wurde. Die Mieterin machte zunächst nur eine Mietminderung geltend. Nachdem sie aber erfahren haben will, dass die Vermieterin das Angebot des Bauunternehmers ausgeschlagen habe, Schutzmaßnahmen gegen die Staubentwicklung zu ergreifen, verlangte sie zudem Schadenersatz. Die Vermieterin stritt das Vorliegen eines solchen Angebots ab, so dass der Fall schließlich vor Gericht kam.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Bonn, Urteil vom 14.01.1998
- 5 S 161/97 -

Urlaub in einer im Bau befindlichen Hotelanlage kann eine Reisepreisminderung von 60 % rechtfertigen

Kein Ausschluss des Anspruchs beim Anbieten eines nicht gleichwertigen Ersatzhotels

Ist eine Hotelanlage noch nicht fertiggestellt, sondern befindet sich vielmehr noch im Bau, so kann dies eine Reisepreisminderung von 60 % rechtfertigen. Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Reiseveranstalterin ein nicht gleichwertiges Ersatzhotel anbietet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wollte mit ihrem Enkelkind im November 1996 einen zweiwöchigen erholsamen Strandurlaub auf Fuerteventura verbringen. Nach der Ankunft im Hotel stellte sich jedoch heraus, dass die Anlage noch nicht fertiggestellt war. So musste die Frau mit ihrem Enkelkind anstatt in der gebuchten Suite in ein Doppelzimmer einziehen. Zudem befanden... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2013
- 65 S 321/11 -

Umfangreiche Bauarbeiten auf Nachbargrundstück rechtfertigen Mietminderung von 15 %

Konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten zum Zeitpunkt des Miet­vertrags­schlusses schließen Minderungsrecht aus

Kommt es auf einem Nachbargrundstück zu umfangreichen Bauarbeiten, kann der Mieter seine Miete um 15 % mindern. Sein Minderungsrecht ist nur dann ausgeschlossen, wenn es zum Zeitpunkt des Miet­vertrags­schlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten gab. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück in der Zeit von 7 bis 18/20 Uhr zu erheblichen Lärm- und Staubbelästigungen kam. So haben sie weder die Fenster öffnen noch die Terrasse oder den Balkon nutzen können. Zudem sei aufgrund von ablagerten Baumaterial die Grundstückseinfahrt oft für mehrere... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.2001
- 333 S 13/01 -

Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft rechtfertigt erhebliche Mietminderung

Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm, Gestank, Staub sowie eingeschränkter Lichteinfall und Ausblick rechtfertigt Mietminderung von 35 %

Geht von einer in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Großbaustelle eine erhebliche Lärm-, Geruchs- und Staub­beeinträchtigung aus und kommt es zu einem eingeschränkten Lichteinfall und Ausblick, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 35 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fanden etwa 50 m von einer Mietwohnung entfernt, die Hauptarbeiten für die Errichtung der vierten Elbtunnelröhre statt. Aufgrund der Baustellenausfahrt und -einfahrt sowie der offenen Bauweise kam es zu einer erheblichen Belästigung. Zudem befand sich etwa in 10 m Entfernung von der Wohnung ein zum Schallschutz errichteter Bauzaun. Aufgrund dieser Umstände... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 16.04.1991
- 4 C 275/91 -

Lärmstörungen und Schmutz­belästigungen begründen auch bei arbeitstäglicher Abwesenheit eine Mietminderung

Mietminderung von 20 % bei unerträglichem Baulärm

Gehen von einem Bauvorhaben in der Nähe einer Mietwohnung ein unerträglicher Baulärm und Schmutzbelästigung aus, so kann der Mieter seine Miete um 20 % mindern. Seine arbeitsbedingte Abwesenheit spielt dabei keine Rolle. Sie führt nicht zum Ausschluss des Minderungsrechts. Dies hat das Amtsgericht Regensburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung aufgrund von Baulärm seine Miete. Auf dem gegenüberliegenden Grundstück wurde ein vierstöckiges Wohnhaus mit einer Länge von 200 m errichtet. Die Bauarbeiten wurden begleitet von ständigem Hämmern, Sägen und sonstigen baubedingten Geräuschen. Die Arbeiten begannen um 6 Uhr und endeten um 17 Uhr. In dieser Zeit sei nach Angaben... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.11.1996
- 61 S 180/96 -

Staubentwicklung in einer Wohnung berechtigt zur Mietminderung von 25 %

Gericht ging von der Netto-Kaltmiete aus

Kommt es in einer Wohnung zu einer Staubentwicklung, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 25 % zu mindern. Auszugehen war dabei von der Netto-Kaltmiete. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Den Mietern einer Wohnung wurde fristlos gekündigt. Da sie jedoch erst einige Zeit nach der Kündigung auszogen, verlangten die Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete. Die Mieter hielten dem ein Minderungsrecht entgegen. Sie waren der Meinung, dass die Wohnung aufgrund der Staubentwicklung mangelhaft und die Höhe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mainz, Urteil vom 28.11.1996
- 10 C 49/96 -

Bauarbeiten und Fassaden-Gerüst: Mietminderung bei eingerüstetem und mit Folie verklebtem Wohnhaus

Kein Tageslicht, Baulärm und Staub machen Wohnungen "unbewohnbar"

Kann eine Wohnung nicht wie im Mietvertrag vorgesehen genutzt werden, so besteht in der Regel ein Anspruch auf Minderung der Miete. Sperrt eine an den Fenstern angebrachte Folie das Tageslicht vollständig aus, so dass künstliches Licht erforderlich wird, und sind Staub und Lärm durch Bauarbeiten ständiger Begleiter des Alltags, so ergeben sich daraus Mietminderungsquoten um 15 und 25 Prozent. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mainz hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage einer möglichen Mietminderung, die sich aus Einschränkungen aufgrund der Einrüstung eines Wohnhauses und Verkleben der Fenster und Balkone mit Folie sowie Belästigung durch Lärm und Staub aufgrund von Baumaßnahmen ergeben sollte. Der Vermieter klagte gegen die von den Mietern aufgrund der für sie unzumutbaren Zustände vorgenommenen Mietminderung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kassel, Urteil vom 16.05.1994
- 432 C 1145/94 -

Teppichklopfen ist nicht mehr zeitgemäß, aber erlaubt

Nachbar darf Ausschütteln von Bodenbelägen nicht verbieten

Vor dem Amtsgericht Kassel scheiterte die Klage des Bewohners eines Mehrfamilienhauses gegen eine Nachbarin. Diese sollte es unterlassen, in unmittelbarer Nähe der Wohnung des Klägers und des Balkons Teppiche, Matten und ähnliche Textilien auszuschütteln. Das Amtsgericht wies die Klage ab.

Im zugrunde liegenden Fall schüttelte eine Mieterin zumindest einmal in der Woche ihre Teppiche, Matten und sonstige Textilien in unmittelbarer Nähe eines ihrer Mitmieter aus. Dieser fühlte sich durch die freigesetzten Staubflusen belästigt und klagte auf Unterlassung. Seiner Meinung nach, hätte die Mieterin die Teppichklopfstange nutzen müssen.... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.01.1996
- 307 S 135/95 -

80 % Mietminderung bei Bauarbeiten zu Dachgeschoßausbau

Erhebliche Beeinträchtigungen

Bei massiven Beeinträchtigungen durch Arbeiten zu einem Dachgeschossausbau kann ein Mieter die Miete um 80 % mindern. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bewohnten Mieter eine Wohnung, die direkt unter einem Dachgeschoss lag, das ausgebaut wurde. Sie wurden durch die Bauarbeiten sehr intensiv durch Staub und Lärm beeinträchtigt.Die Beeinträchtigungen waren teils derart erheblich, dass ein Aufenthalt in der Wohnung nahezu unmöglich war. Eine Nutzung der Wohnung zu den Zeiten, an denen leisere... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Vergleich vom 06.12.2010
- 13 K 4188/10 -

"Stuttgart 21": Streit um Auflagen zur Luftreinhaltung im Planfeststellungsbeschluss durch Vergleich beendet

DB Netz AG verpflichtet sich zur Einsetzung von Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen mit Rußpartikelfilter

Das Eilverfahren, mit dem ein Stuttgarter Bürger erreichen wollte, dass das Eisenbahnbundesamt die Auflagen zur Vermeidung und Minderung von Staub- und Rußpartikelemissionen im Planfeststellungsbeschluss „Stuttgart 21“ gegenüber der DB Netz AG vollzieht, haben die Beteiligten einem vom Verwaltungsgericht Stuttgart vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt.

In dem abgeschlossenen Vergleich verpflichtet sich die DB Netz AG als (beigeladene) Vorhabenträgerin, sicherzustellen, dass die von ihr beauftragten Unternehmen bei allen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnknotens Stuttgart („Projekt Stuttgart 21“) nur noch Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen einsetzen, die serienmäßig über Rußpartikelfilter verfügen oder mit einer... Lesen Sie mehr




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