wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.10.2018
8 U 111/18 -

Miteigentümer verliert durch Verkauf des Miteigentumsanteils nicht Vermieterstellung

Keine Anwendung der "Kauf bricht nicht Miete"-Regelung des § 566 BGB

Durch den Verkauf seines Miteigentumsanteils verliert ein Miteigentümer nicht seine Vermieterstellung. Die "Kauf bricht nicht Miete"-Regelung des § 566 BGB kommt weder ausdrücklich noch analog zur Anwendung. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar als Eigentümer eines Grundstücks Stellplätze an jemanden vermietet. Im Jahr 2014 übertrug die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an ihren Ehemann. Da der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug geriet, kündigte der Ehemann dem Mieter im August 2017 fristlos. Der Mieter hielt die Kündigung für unwirksam. Seiner Meinung nach hätte die vormalige Miteigentümerin die Kündigung mit unterzeichnen müssen, da sie Mitvermieterin geblieben sei. Er weigerte sich daher die Stellplätze zu räumen. Der Eigentümer erhob daraufhin Klage. Das Landgericht Berlin gab der Klage auf Räumung und Herausgabe der Stellplätze statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Stellplätze

Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Stellplätze bestehe nicht, da die Kündigung unwirksam sei. Der Kläger habe diese nicht allein aussprechen dürfen, da seine Ehefrau weiterhin Mitvermieterin der Stellplätze sei. Die Übertragung ihres Miteigentumsanteils an den Kläger habe daran nichts geändert.

Keine Anwendung des "Kauf bricht nicht Miete"-Regelung des § 566 BGB

Die "Kauf bricht nicht Miete"-Regelung des § 566 BGB komme nicht zur Anwendung, so das Kammergericht, weil die Übertragung des Miteigentumsanteils keine Veräußerung "an einen Dritten" gewesen sei. Denn der Kläger sei bereits Mitvermieter gewesen. Auch eine analoge Anwendung scheide aus. Zwar möge eine planwidrige Regelungslücke vorliegen. Jedoch sei die vorliegende Konstellation nicht mit dem gesetzlich geregelten Fall vergleichbar. § 566 BGB solle dem Mieter sein vertragliches Recht zum Besitz gegenüber einem Erwerber sichern. Dessen bedürfe es aber nicht, wenn der Erwerber eines Miteigentumsanteils schon zuvor aus dem Mietvertrag verpflichtet gewesen sei. Außerdem widerspreche die Schutzrichtung des § 566 BGB eine analoge Anwendung. Denn der Mieter würde durch eine Überleitung des Vertrags auf den alleinig verbliebenen Eigentümer schlechter gestellt werden, weil er den bzw. die bisherigen Miteigentümer als Schuldner verliere.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 22.06.2018
    [Aktenzeichen: 32 O 499/17]
Aktuelle Urteile aus dem Grundstücksrecht | Mietrecht | Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2018, Seite: 1458
GE 2018, 1458

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26832 Dokument-Nr. 26832

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26832

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung