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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 04.11.2011
- 5 U 45/07 -
ebay hat bei gezielt beworbenen Kunden-Inseraten besondere Prüfpflichten hinsichtlich etwaiger Rechtsverletzungen
OLG Hamburg zu den Prüfungspflichten des Betreibers eines Internetauktionshauses
Wenn der Betreiber eines Internetauktionshauses die Inserate seiner Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen unterstützt, etwa durch sog. "AdWords"-Anzeigen, ist dieser verpflichtet, die Angebote auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Rechtsstreit zwischen einem norwegischen Möbelunternehmen und der Betreiberin der Internethandelsplattform "ebay" entschieden.
Das Gericht hat der Beklagten verboten, ihren Kunden zu ermöglichen, auf der Internetseite "www.ebay.de" Inserate einzustellen, in denen bestimmte urheberrechtswidrige Nachbauten eines von der Klägerin vertriebenen Kinderhochstuhls angeboten werden. Auch darf die Beklagte derartige Angebote nicht bewerben.
Plagiate im Werbebereich bei Google eingeblendet
Die Klägerin im hiesigen Rechtsstreit ist ein in Norwegen ansässiges Unternehmen der Möbelbranche. Ihr seit Jahren erfolgreichstes Produkt ist der Anfang der 70er Jahre vom Designer Peter Opsvik entworfene
"ebay" durch Werbemaßnahmen neutrale Rolle eines Vermittlers verlassen
Mit den dargestellten Werbemaßnahmen hat die Beklagte nach der Auffassung des Senats die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive Rolle übernommen, aufgrund derer ihr erheblich erhöhte Anstrengungen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zuzumuten seien. Der Betreiber einer Internethandelsplattform sei grundsätzlich nicht gehalten, ohne konkreten Anlass jedes Angebot vor seiner Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche
Prüfungspflichten bei Werbung durch Wortfilter
Konkret bedeute dies, dass die Beklagte sämtliche durch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2011
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht/ ra-online
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Dokument-Nr. 12526
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