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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.02.2011
- 4 K 4137/09 -
FG Berlin-Brandenburg zum Kindergeldanspruch für behindertes Kind bei Regress des Sozialleistungsträgers gegenüber den Eltern
Keine Auszahlung von Kindergeld bei ausreichenden Sozialleitungen
Auch wenn ein volljähriges behindertes Kind ausreichend Leistungen vom Sozialleistungsträger erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeldzahlungen bestehen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Grundsätzlich besteht für volljährige behinderte Kinder ein Anspruch auf
Unterhaltsbedarf = Grundbedarf für nicht behinderte Kinder zzgl. behinderungsbedingten Mehrbedarf
Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass sich der zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erforderliche Betrag aus dem sog. Grundbedarf, den das Gesetz für nicht behinderte Kinder mit 7.680 Euro pro Jahr beziffert, und dem behinderungsbedingten
Bei Regress gegenüber Eltern weiterhin Kindergeldanspruch
Dies gilt jedoch nicht, wenn der
Voraussetzung ist Zahlung der Erstattungsbeiträge bei Fälligkeit
Dies gilt allerdings nach dem genannten Urteil nur dann, wenn die Eltern die von dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2011
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Berücksichtigung behinderungsbedingter Betreuungsleistungen der Eltern
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.03.2011
[Aktenzeichen: 12 K 2057/10 Kg]) - BFH zur Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.05.2009
[Aktenzeichen: III R 37/07]) - Arbeitslose behinderte Kinder über 21 haben Anspruch auf Kindergeld
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.11.2008
[Aktenzeichen: III R 105/07])
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Dokument-Nr. 11813
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