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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2010
- 1 BvR 1890/08 -
BVerfG: Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" durch Greenpeace nicht verfassungswidrig
Milchkonzern begehrt erfolglos Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"
Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderter Futtermittel erhalten haben, darf als "Gen-Milch" bezeichnet werden. Die Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassunsgericht.
Die Beschwerdeführerin leitet als Obergesellschaft einen Konzern international tätiger Unternehmen für Milch- und Molkereiprodukte. Diese verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch
Begriff "Gen-Milch" genieße Schutz des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
Die Beschwerdeführerin sieht in der Formulierung "Gen-Milch" in Bezug auf ihre Erzeugnisse die unwahre
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen, sie insbesondere keine Aussicht auf Erfolg hat.
Unterlassungsbegehren kann bei Mehrdeutigkeit stattgegeben werden
Das angegriffene Urteil begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere durfte der Bundesgerichtshof den auf die Produkte der Beschwerdeführerin bezogenen Begriff "Gen-Milch" als substanzarme Äußerung ansehen und seine Verwendung im konkreten Kontext als zulässig beurteilen. Zwar kann einem Unterlassungsbegehren stattzugeben sein, wenn die fragliche
Kritik an Geschäftsgebaren entbehrt nicht jeglicher zutreffender Tatsachengrundlage
Vor diesem Hintergrund durfte der Bundesgerichtshof dem durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2008
[Aktenzeichen: VI ZR 7/07]) - Greenpeace darf weiterhin "Gen-Milch" sagen
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.12.2006
[Aktenzeichen: 15 U 110/06]) - OLG Köln entscheidet erneut im "Gen-Milch"-Streit zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Greenpeace
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.07.2005
[Aktenzeichen: 15 U 57/05]) - OLG Köln entscheidet im "Gen-Milch"-Streit zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Greenpeace
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.10.2004
[Aktenzeichen: 15 U 125/04])
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Dokument-Nr. 10298
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