Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.09.2010
- 24 Ca 1697/10 -
Arbeitsgericht Frankfurt erklärt Kündigung trotz 16.000 privater SMS vom Diensthandy für ungültig
Arbeitgeber hätte früher auf Pflichtverletzung des Arbeitnehmers reagieren müssen
Versendet ein Arbeitnehmer über sein Diensthandy eine große Anzahl privater Kurzmitteilungen (hier rund 16.000 SMS) stellt dies eine eindeutige Pflichtverletzung dar. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist jedoch dann trotzdem ungültig, wenn der Arbeitgeber erst nach einem langen Zeitraum auf diese Pflichtverletzung reagiert und nicht zeitnah eine Abmahnung gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein in einer Großküche beschäftigter Angestellter über einen Zeitraum von 22 Monaten private Kurznachrichten von seinem Diensthandy geschrieben. Der damit verursachte Schaden belief sich auf eine Höhe von mehr als 2.500 Euro. Die Adressaten der durchschnittlich 24
Arbeitgeber spricht fristlose Kündigung aus
Die Catering-Firma hatte dem Mann im März 2010 zunächst fristlos und dann auch noch ordentlich gekündigt, nachdem die Unregelmäßigkeiten bei einer internen Revision aufgefallen waren.
Arbeitnehmer hätte zeitnahe Abmahnung erteilt werden müssen
Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte trotz eindeutiger
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2010
Quelle: ra-online (kg)
- Elektroroller im Büro aufgeladen – Kündigung unwirksam
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 02.09.2010
[Aktenzeichen: 16 Sa 260/10]) - Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit
(Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010
[Aktenzeichen: 12 SA 875/09]) - Fristlose Kündigung wegen Privattelefonaten
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.03.2004
[Aktenzeichen: 2 AZR 147/03])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10340
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10340
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.