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Amtsgericht Landshut, Urteil vom 05.12.2019
- 3 C 1511/19 -
Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig
Möglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
Die Mietkosten für Rauchwarnmelder in einer Mietwohnung können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Möglich ist aber eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Dies hat das Amtsgericht Landshut entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung im Rahmen der
Keine Umlage der Mietkosten für Rauchwarnmelder
Das Amtsgericht Landshut entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kosten für die
Möglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
Nach Auffassung des Amtsgerichts komme eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2020
Quelle: Amtsgericht Landshut, ra-online (zt/WuM 2020, 184/rb)
- BGH: Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht auf Wohnungsmieter umlegbar
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2022
[Aktenzeichen: VIII ZR 379/20]) - Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar
(Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.01.2017
[Aktenzeichen: 423 C 8482/16]) - Keine Umlegbarkeit der Kosten der Anmietung eines Rauchmelders als Betriebskosten
(Landgericht Berlin, Urteil vom 08.04.2021
[Aktenzeichen: 67 S 335/20])
Jahrgang: 2020, Seite: 184 WuM 2020, 184
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Dokument-Nr. 28588
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