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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebskostenabrechnung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.10.2021
- 238 C 98/21 -
Umlegbarkeit der Kosten für Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung
Vorliegen von sonstigen Betriebskosten
Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen stellen sonstige Betriebskosten dar und sind nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 veranlasste eine Vermieterin in Berlin erstmalig die Prüfung der Dichtigkeit der Gasleitungen in einer Wohnung. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 80 € legte sie in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 auf den Mieter der Wohnung um. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der gasführenden Innenleitungen der Wohnung seien nicht umlegbar. Sie stellen sonstige Betriebskosten dar. Solche Kosten seien... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 27.04.2023
- 7 C 481/22 -
Bei mit Holz betriebener Heizung darf Vermieter nicht Heizkosten auf Basis fiktiver Heizölkosten abrechnen
Kein Anspruch auf Nachzahlung
Wird in einem Mietshaus die Heizung mit Holz betrieben, dürfen die Heizkosten nicht auf Basis fiktiver Heizölkosten abgerechnet werden. Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Heizung und die Warmwasserversorgung in einem Mietshaus in Baden-Württemberg wurden mit Holz betrieben. Dennoch rechnete der Vermieter für den Zeitraum September 2021 bis Mai 2022 die Heizkosten so ab, als ob Heizöl verwendet wurde. Die Mieter einer Wohnung sollten nach der Berechnung etwa 612 € nachzahlen. Da sich diese weigerten, erhob der Vermieter Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 13.12.2022
- 10 C 156/22 -
Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter
Fehlende Belegübersendung begründet Zurückbehaltungsrecht an Nachzahlung
Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebskostenabrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter einer Wohnung im Gerichtsbezirk Rheine verlangte aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 eine Nachzahlung. Der Mieter wollte vor der Zahlung zunächst die Kostenpositionen prüfen und bat daher um Übersendung der Rechnungskopien und der Kopie eines Wartungsvertrags. Der Vermieter wohnte in Berlin und damit... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom
- 21 C 660/21 -
Zulässigkeit von unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen für Heizkosten und übrige Nebenkosten
Keine Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung können die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten für unterschiedliche Zeiträume abgerechnet werden. Dadurch wird die Abrechnung nicht unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Steinfurt im Jahr 2021 über die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung entscheiden. Der Vermieter hatte die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten mit verschiedenen Zeiträumen abgerechnet. Die Heizkosten waren für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 und die übrigen Nebenkosten für den Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ende des Mietverhältnisses... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 05.07.2022
- 10 C 49/22 -
Wartungskosten für Pumpe kann auf Mieter umgelegt werden
Pumpenwartungskosten als Kosten der Entwässerung
Die Wartungskosten für eine Pumpe kann auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Kosten der Entwässerung vorsieht. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Rheine unter anderem über die Zulässigkeit der Umlage der Kosten für die Wartung einer Pumpe.Das Amtsgericht Rheine entschied, dass die Kosten für die Wartung der Pumpe umlegbar seien. Diese Kosten fallen unter dem im Mietvertrag geregelten... Lesen Sie mehr
Landgericht Krefeld, Urteil vom 04.01.2023
- 2 S 11/22 -
Trotz durch Mieter selbst behebbarer Mängel besteht bei Sozialleistungsbezug Anspruch auf Korrektur der Betriebskostenabrechnung
Korrekte Nebenkostenabrechnung als Nachweis gegenüber Sozialleistungsträger
Auch wenn ein Fehler in der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter selbst beheboben werden kann, besteht ein Anspruch auf Korrektur, wenn der Mieter Sozialleistungen bezieht und er eine korrekte Abrechnung als Nachweis gegenüber dem Sozialleistungsträger benötigt. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Krefeld beanspruchte von ihrer Vermieterin die Korrektur der fehlerhaften Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019. Die Abrechnung enthielt fehlerhafte Angaben zu den geleisteten Vorauszahlungen und somit einen fehlerhaften Saldo. Die Mieterin gab an, eine korrekte Abrechnung zur Vorlage beim Jobcenter zu benötigen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 14.07.2022
- 48 C 1463/20 -
Mietvertragliche Pflicht zur Übernahme des Winterdienstes durch Erdgeschossmieter schließt Umlage der Kosten auf andere Mieter aus
Unerheblichkeit anderweitiger mietvertraglicher Regelungen
Ist laut einem Wohnungsmietvertrag der Erdgeschossmieter zur Vornahme des Winterdienstes verpflichtet, können die Kosten des Winterdienstes nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Es ist dabei unerheblich, ob andere Mietverträge abweichende Regelungen enthalten. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 sollte die Mieterin einer Wohnung im Obergeschoss Kosten für den Winterdienst in Höhe von 81,64 € zahlen. Nach dem Mietvertrag war aber der Erdgeschossmieter bei Glatteis und Schnee zum Reinigen und Streuen aller zum Hausgrundstück gehörenden Bürgersteige sowie der Haus- und Hofzugänge verpflichtet.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.06.2022
- 49 C 13/22 -
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kostensteigerungen begründbar
Erhöhung kann mit Ergebnis der Betriebskostenabrechnung begründet werden
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kostensteigerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.Das Amtsgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ludwigslust, Urteil vom 14.03.2022
- 44 C 504/20 -
Anspruch auf Einsicht in noch vorhandene Originalbelege
Unzulässiger Verweis auf digitale Belege
Sind die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung noch vorhanden, so bezieht sich das Einsichtsrecht des Mieters auf diese Unterlagen. Ein Verweis auf digitale Belege ist dann unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Originalbelege in einem von der Mietwohnung weit entfernten Ort aufbewahrt werden. Dies hat das Amtsgericht Ludwigslust entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern begehrten die Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin verwies darauf, dass in ihrem Büro in Boizenburg Einsicht in die digitalen Belege genommen werden können. Der Hauptsitz der Vermieterin war in Berlin. Da die Mieter... Lesen Sie mehr
Landgericht Kassel, Beschluss vom 16.02.2022
- 1 T 427/21 -
Fehlende Angabe der geleisteten Vorauszahlungen führt nicht zur formellen Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung kann materiell unrichtig sein
Werden in einer Betriebskostenabrechnung nicht die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen angegeben, führt dies nicht zu formellen Unwirksamkeit der Abrechnung. Sie kann aber materiell unrichtig sein. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hessen über die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung. Der Mieter hielt die Abrechnung für formell unwirksam, da die von ihm geleisteten Vorauszahlungen nicht angegeben wurden. Nachdem das Amtsgericht Fritzlar über den Fall entschieden hatte, musste das Landgericht Kassel... Lesen Sie mehr