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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebskostenabrechnung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2021
- VIII ZR 150/20 -
BGH: Verweigerte Belegeinsicht begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskosten
Mieter kann Zahlung laufender Betriebskosten zurückhalten
Verweigert der Vermieter zu Unrecht die Belegeinsicht, begründet dies keinen Anspruch des Mieters auf Rückzahlung bereits geleisteter Betriebskosten. Eine verweigerte Belegeinsicht rechtfertigt aber den Zurückbehalt laufender Betriebskostenvorauszahlungen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht München gegen seine Vermieterin Klage auf Rückzahlung geleisteter Nachzahlungen. Der Mieter begründete seinen Anspruch damit, dass ihm die Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung verweigert wurde. Während das Amtsgericht der Klage stattgab, wies sie das Landgericht München I ab. Dagegen richtete sich die Revision des Mieters.Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Mieter können in einem laufenden Mietverhältnis die Rückzahlung der auf die vereinbarten Nebenkosten... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2021
- 210 C 174/21 -
Keine Umlage von Anmietkosten für Rauchwarnmelder
Vorliegen von verkappten Anschaffungskosten
Die Anmietkosten für Rauchwarnmelder sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten und somit nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Gelsenkirchen gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 11,16 € für die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder zahlen. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Vermieterin.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Waldkirch, Urteil vom 04.10.2012
- 1 C 10/12 -
Keine Umlagefähigkeit der Betriebskostenposition "Allgemeinstrom"
Fehlende Transparenz und unzureichende Bezeichnung
Die Position "Allgemeinstrom" in einer Betriebskostenabrechnung ist nicht umlagefähig, da sie intransparent und unzureichend bezeichnet ist. Dies hat das Amtsgericht Waldkirch entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung in Baden-Württemberg gemäß der Betriebskostenabrechnung unter anderem die anteiligen Kosten für den "Allgemeinstrom" in Höhe von 20,67 € zahlen. Da die Mieter damit nicht einverstanden waren, kam es zu einem Gerichtsverfahren.Das Amtsgericht Waldkirch entschied zu Gunsten der Mieter. Die Position "Allgemeinstrom"... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.03.2022
- 48 C 320/20 -
Formelle Unwirksamkeit der Abrechnungsposition "Hausstrom"
Umlagefähig sind nur Stromkosten für die Beleuchtung
Die Abrechnungsposition "Hausstrom" in einer Betriebskostenabrechnung ist formell uniwirksam. Umlagefähig sind gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV nur die Stromkosten für die Beleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hamburg über eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018. Der Mieter hielt unter anderem die Abrechnungsposition "Hausstrom" für unzulässig. Der Vermieter sah dies anders und erhob schließlich Klage.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021
- VIII ZR 66/20 -
BGH: Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu
In Einzelfällen kann lediglich Vorlage von Kopien oder Scanprodukten vom Vermieter geschuldet sein
Grundsätzlich steht einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu. In Einzelfällen kann vom Vermieter aber nur die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten geschuldet sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung in Günzburg Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin hatte nur Belegkopien übersandt. Während das Amtsgericht Günzburg den Anspruch der Mieter auf Einsicht in die Originalbelege bejahte, verneinte das Landgericht Memmingen einen solchen Anspruch.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2021
- VIII ZR 107/20 -
BGH: Kosten der Fällung eines morschen Baums stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vorliegen von Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV
Die Kosten der Fällung eines morschen Baums sind als Gartenpflegekosten im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 musste eine seit über 40 Jahre in einer Wohnanlage in Niedersachsen stehende Birke gefällt werden, weil der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten für die Fällung legte die Vermieterin in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 anteilig auf die Mieter um. Eine der Mieterinnen war damit nicht einverstanden,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2021
- XII ZR 11/20 -
BGH: Fristlose Kündigung durch Mieter bei Absicht des Vermieters falsche Betriebskostenabrechnung mit wahrheitswidrigen Angaben zu verteidigen
Keine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung
Will ein Vermieter eine falsche Betriebskostenabrechnung mit wahrheitswidrigen Angaben verteidigen, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 in einer mietrechtlichen Streitigkeit unter anderem darüber zu entscheiden, ob ein Mieter zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist, wenn der Vermieter eine falsche Betriebskostenabrechnung durch wahrheitswidrige Angaben verteidigen will.Der Bundesgerichtshof entschied,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 16.09.2021
- 8 C 85/21 -
Umlage der Kosten für Wachschutz als sonstige Betriebskosten wegen Aktivität der linksradikalen Szene
Umlage muss mietvertraglich vereinbart sein
Die Kosten für einen Wachschutz können als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Wohnung in einem Hotspot der linksradikalen Szene liegt. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 2021 unter anderem Streit über die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Wachdienst. Die Wohnung lag im Umfeld der als Hotspot der linksradikalen Szene bekannten Rigaer Straße in Berlin. Aus diesem Grund sah es die Vermieterin als notwendig an, einen Wachdienst zu beauftragen. Die Umlage der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 27.05.2021
- 31 C 295/19 -
Umlage der Reinigungskosten für Treppenhaus trotz Nutzung nur der Kellertreppe
Nach tatsächlicher Nutzung differenzierende Umlage nicht praktikabel
Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses sind auch dann auf einen Wohnungsmieter anteilig umzulegen, wenn dieser nur die Kellertreppe nutzt. Eine nach der tatsächlichen Nutzung differenzierende Umlage ist nicht praktikabel. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung in Brandenburg im Jahr 2019 gegen seine Mieter unter anderem auf Zahlung noch offener Betriebskosten. Die Mieter weigerten sich unter anderem sich anteilig an den Kosten für die Reinigung des Treppenhauses zu beteiligen. Sie führten an, lediglich die Kellertreppe zu nutzen.Das Amtsgericht Brandenburg... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.04.2021
- 67 S 335/20 -
Keine Umlegbarkeit der Kosten der Anmietung eines Rauchmelders als Betriebskosten
Wartungskosten sind umlagefähig
Die Kosten für die Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umlegbar. Umlagefähig sind dagegen die Wartungskosten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten nach der Betriebskostenabrechnung von November 2019 unter anderem die Kosten für die Anmietung und Wartung der Rauchmelder in Höhe von insgesamt 21,68 € zahlen. Die Mieter hielten die Kosten für nicht umlagefähig und verlangten daher den mittels Lastschrifteinzugs eingezogenen Betrag zurück. Da sich... Lesen Sie mehr