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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Modernisierung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.07.2022
- 66 S 144/22 -
Mieter kann sich trotz abgelehnter Modernisierung auf wohnwertminderndes Merkmal berufen
Ausschlaggebend ist allein tatsächlicher Zustand der Wohnung
Ein Wohnungsmieter kann sich auf ein wohnwertminderndes Merkmal berufen, auch wenn er zuvor die entsprechende Modernisierung abgelehnt hat. Allein maßgeblich ist der Zustand der Wohnung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin über eine Mieterhöhung. Die Mieterin hielt den Umstand, dass das WC ohne Lüftungsmöglichkeit war, für ein wohnwertminderndes Merkmal. Der Vermieter meinte, die Mieterin könne sich darauf nicht berufen, da sie in der Vergangenheit eine umfangreiche Sanierung des Bades abgelehnt hatte. Der Fall kam schließlich vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg hielt das Berufen auf das wohnwertmindernde Merkmal für zulässig. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.07.2022
- VIII ZR 194/21 -
BGH: Anschluss an Zentralheizung stellt keinen Ersatz für Reparatur der Gasetagenheizung dar
Keine Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit durch Modernisierungsarbeiten
Der Anschluss an die Zentralheizung stellt keinen Ersatz für die Reparatur der Gasetagenheizung dar. Modernisierungsarbeiten führen nicht zu einer Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Mietwohnung in Berlin fiel im November 2016 die Gasetagenheizung aus. Diese diente auch zur Warmwasserversorgung. Die Vermieterin bot den Anschluss der Wohnung an die im Haus vorhandene zentrale Wärmeversorgungs- und Warmwasseranlage an. Dies lehnten die Mieter aber ab. Da sich die Vermieterin weiterhin weigerte die Gasetagenheizung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2021
- VIII ZR 51/202 -
BGH: Mietminderung von 4,8 % wegen erheblicher Verkleinerung des Fahrradkellers nach Modernisierung
Verkleinerung des Fahrradkellers von 49 qm auf 7 qm
Kommt es wegen einer Modernisierungsmaßnahme zu einer Verkleinerung des Fahrradkellers von 49 qm auf 7 qm, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 4,8 %. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Zuge von Modernisierungsarbeiten an einem Wohnhaus in Köln zu einer Verkleinerung des Fahrradkellers von 49 qm auf 7 qm. Einer der Mieter beanspruchte deswegen eine Mietminderung. Da die Vermieterin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Köln sahen ein Recht zur Mietminderung für gegeben. Nach... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.09.2021
- 67 S 95/21 -
Erforderlichkeit der Neuankündigung eines Balkonanbaus bei Baubeginn 16 Monate nach Ankündigung
Extreme und unübliche zeitliche Abweichung
Soll mit dem Anbau von Balkonen 16 Monate nach der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme begonnen werden, so bedarf es einer Neuankündigung. In diesem Fall liegt nämlich eine Extreme und unübliche zeitliche Abweichung vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen eine ihrer Mieterinnen auf Duldung von Arbeiten zum Anbringen eines Balkons an der Wohnung. Die Baumaßnahme wurde von der Vermieterin mehr als 16 Monate zuvor angekündigt. Das Amtsgericht wies die Duldungsklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2020
- 64 S 215/19 -
Keine Duldungspflicht bei Austausch der Einrohrheizung durch Zweirohrheizung in nur einzelnen Wohnungen
Kein Vorliegen einer energetischen Modernisierung
Der Austausch einer Einrohrheizung durch eine Zweirohrheizung stellt keine energetische Modernisierung gemäß § 555 b Nr. 1 BGB dar, wenn der Austausch nur in einzelnen Wohnung stattfindet und es an einer Gesamtplanung des Vermieters für die Wohnanlage fehlt. Der höhere Bedienungskomfort und die Verlegung der Heizungsrohre im Fußboden begründen zwar eine Verbesserung der Wohnverhältnisse gemäß § 555 b Nr. 5 BGB. Dies begründet aber keine Pflicht zur Duldung der Arbeiten, wenn die Wohnung für mehrere Wochen nicht nutzbar ist und der Vermieter keine Ersatzwohnung anbietet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin wurden im Jahr 2019 von der Vermieterin auf Duldung von Modernisierungsarbeiten verklagt. Bei den Arbeiten ging es unter anderem um den Austausch der Einrohrheizung durch eine im Fußboden verlegte Zweirohrheizung. Durch die Arbeiten wäre die Wohnung für mehrere Wochen nicht bewohnbar. Die Vermieterin bot... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 11.03.2020
- 64 S 155/18 -
Modernisierungsarbeiten: Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz für Anmietung einer Ersatzwohnung bei Verhandlung über freiwilliger Zugangsgewährung
Trotz Vorliegens eines Duldungstitels muss Mieter nicht mit Beginn der Arbeiten rechnen
Will ein Vermieter Modernisierungsarbeiten durchführen und hat er einen Duldungstitel, so muss der Mieter dann nicht mit einem Beginn der Arbeiten rechnen, wenn noch Verhandlungen über eine freiwillige Zugangsgewährung geführt werden. In diesem Fall besteht für den Mieter kein Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 555 d Abs. 6, 555a Abs. 3 BGB für die Anmietung einer Ersatzwohnung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 erwirkte die Vermieterin von Wohnungen gegenüber einem ihrer Mieter vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein Duldungstitel. Danach musste der Mieter bestimmte Modernisierungsarbeiten in der Wohnung dulden. Nachfolgend fanden Verhandlungen zwischen den Mietvertragsparteien über die freiwillige Gewährung des Zugangs zur Wohnung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.04.2021
- VIII ZB 44/20 -
BGH: Kein Anlass für Duldungsklage wegen fehlender Abgabe einer Duldungserklärung ohne erneute Fristsetzung
Vermieter hat Kosten für verfrühte Duldungsklage zu tragen
Gibt ein Wohnungsmieter nicht innerhalb der gesetzten Frist eine Duldungserklärung bezüglich angekündigter Baumaßnahmen ab, so ist eine Duldungsklage nur veranlasst, wenn dem Mieter erneut eine Frist zur Abgabe der Duldungserklärung gesetzt wird. Für eine verfrühte Duldungsklage muss der Vermieter die Kosten tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 erhielten die Mietern einer Wohnung in Berlin eine Modernisierungsankündigung. Mit dem Schreiben wurden die Mieter unter Fristsetzung zur Abgabe einer Duldungserklärung aufgefordert. Nachdem die Vermieterin innerhalb der gesetzten Frist die Duldungserklärung nicht erhielt, erhob sie Klage auf Duldung der Baumaßnahmen. Die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2021
- VIII ZR 305/19 -
Musterfeststellungsklage zur Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme erfolgreich
Für Mieterhöhungen gilt bei 2018 nur angekündigter Modernisierung altes Recht
Der Bundesgerichtshof hat in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass die Vermieterin aufgrund der im Dezember 2018 für die Zeit ab Dezember 2019 angekündigten Modernisierungsmaßnahmen in ihrer großen Wohnanlage eine Mieterhöhung nach den bis Ende 2018 geltenden Vorschriften berechnen kann. Eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Modernisierungskündigung und dem voraussichtlichen Beginn der Arbeiten bedarf es nicht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Dezember 2018 kündigte die Musterbeklagte den Mietern Modernisierungsmaßnahmen an, die im Zeitraum von Dezember 2019 bis Juni 2023 durchgeführt werden sollten, unter anderem die Anbringung einer Wärmedämmung, den Austausch der Fenster, die Anbringung von Rollläden sowie den Anbau von Balkonen. Der Musterkläger hält die Ankündigung wegen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2020
- 63 S 56/15 -
Austausch einer Gasetagenheizung durch Gaszentralheizung stellt duldungspflichtige Modernisierung dar
Austausch eines Gasherds durch Elektroherd als notwendige Begleitarbeit ist ebenfalls zu dulden
Der Austausch einer Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung ist als Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555 b Nr. 1 BGB zu dulden. Dies gilt ebenfalls für den Austausch eines Gasherds durch einen Elektroherd als notwendige Begleitarbeit. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Berliner Wohnung seit dem Jahr 2014 über die Duldungspflicht von Baumaßnahmen. Die Vermieterin wollte unter anderem die Gasetagenheizung entfernen und eine Gaszentralheizung einbauen. Zudem sollte der Gasherd durch einen Elektroherd ausgetauscht werden. Die Vermieterin sah in diesen Maßnahmen eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.07.2020
- 65 S 232/19 -
Vereinbarung über zweitweise Aufgabe der Wohnung erfordert Beteiligung aller Mieter
Keine Mietzahlungspflicht bei Unbewohnbarkeit der Wohnung
Eine Vereinbarung über die zweitweise Aufgabe der Mietwohnung während der Durchführung von Modernisierungsarbeiten erfordert die Beteiligung aller Mieter. Ist die Wohnung unbewohnbar, so entfällt gemäß § 536 Abs. 1 BGB die Mietzahlungspflicht. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar war Mieter einer Wohnung in Berlin. Zwischen Mai und Oktober 2018 wurden an der Wohnung umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausgeführt. In der Zeit der Arbeiten bewohnten die Mieter einer Ersatzwohnung und zahlten den normalen Mietpreis weiter. Dies beruhte auf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Vermieterin und dem... Lesen Sie mehr
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