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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 02.12.1983
- 16 C 762/83 A -
Ohne Vorliegen einer Behinderung darf Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden
Vermieter steht kein Anspruch auf Beseitigung zu
Wird der Durchgang eines Hausflurs durch einen abgestellten Kinderwagen nicht behindert, so steht dem Vermieter kein Beseitigungsanspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung den
Kein Anspruch auf Beseitigung des Kinderwagens
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Fehlende Behinderung schloss Beseitigungsanspruch aus
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2014
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/MM 1984, 81/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1984, Seite: 81 MM 1984, 81 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1984, Seite: 80 WuM 1984, 80
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Dokument-Nr. 18593
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