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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.11.2011
- 33 C 2424/11 -
Baulärm in der Nachbarschaft berechtigt zur Mietminderung
Einsatz von Presslufthammer werktäglich und am Samstag von 7 Uhr bis 19 Uhr
Andauernder Baulärm mindert den Wert einer Wohnung und berechtigt daher zu einer geminderten Mietzahlung. Bei der Berechnung des Minderungsanspruches muss jedoch berücksichtigt werden, ob der Baulärm eine erhebliche Beeinträchtigung der Mietsache darstellt. Eine ohnehin in lauter Umgebung befindliche Wohnung wird dabei weniger im Wert gemindert als es bei einer Wohnung in ruhiger Lage der Fall ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall kürzten
Mieter mussten bei Anmietung der Wohnung keine Sanierungsarbeiten in der Umgebung erwarten
Das Amtsgericht Frankfurt am Main erklärte den Anspruch auf
Baulärm in lauter Umgebung wirkt sich weniger mietmindernd aus als für Wohnung in ruhiger Lage
Bei der Bemessung der Höhe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Frankfurt am Main (vt/st)
Jahrgang: 2012, Seite: 591 NJW-RR 2012, 591
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Dokument-Nr. 13734
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