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Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 19.05.1994
- 5 C 114/94 -
Von der Wohnung aus betretbare Terrassen und Balkone sind Bestandteile der Mietsache
Unbenutzbarkeit einer Terrasse im Sommer berechtigt zur Mietminderung
Ist eine Terrasse oder ein Balkon von der Wohnung aus betretbar, so sind diese Flächen grundsätzlich vom Mietvertrag umfasst und gehören damit zur Mietsache. Ist eine Benutzung der Terrasse in den Sommermonaten nicht möglich, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Eschweiler entschied gegen die
Terrasse war vom Mietvertrag umfasst
Zudem sei nach Auffassung des Amtsgerichts die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2013
Quelle: Amtsgericht Eschweiler, ra-online (zt/ WuM 1994, 427/rb)
Jahrgang: 1994, Seite: 427 WuM 1994, 427
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Dokument-Nr. 13936
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